Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 27. September 2018

 

 

 

 

 

TOP 19

Sanierung und Erweiterung Geschwister-Scholl-Schule – Erich-Ollenhauer-Straße 1, 63073 Offenbach a. M.

hier: Erweiterter Grundsatzbeschluss mit Variantenbetrachtung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-331 (Dez. IV, Amt 60) vom 12.09.2018,

2016-21/DS-I(A)0477

 

 

Beschlusslage:

Protokollnotiz KSS vom 24.09.2018:

 

Frau Stv. Grasmück-Werner (B´90/Die Grünen) beantragt im Namen ihrer Fraktion, die Vorlage um folgende Protokollnotiz zu ergänzen:

 

„Mit Hilfe eines Mobilitätskonzeptes sollen möglichst viele Stellplätze auf dem Schulhof entfallen und keine neuen geschaffen werden.“

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Beachtung der Protokollnotiz einstimmig wie folgt:

 

  1. Der Sanierung und Erweiterung der Geschwister-Scholl-Schule im Stadtteil Bieber auf Basis der durchgeführten Variantenuntersuchung wird zugestimmt.

 

  1. Die erforderliche Mittelbereitstellung für die Maßnahme erfolgt über das Produktsachkonto 03060100.0951000060, Investitionsnummer 0306010900601201, „Geschwister-Scholl-Schule, Sanierung und Erweiterung – SP“.

 

  1. Der Sanierung und Erweiterung der Geschwister-Scholl-Schule auf Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstr. 162, 63069 Offenbach, sowie mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung in der vom Fachamt empfohlenen Variante 3 mit Gesamtkosten in Höhe von 24.500.000,00 € wird zugestimmt.

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten für die Variante 3 zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Be­schlussfassung vorzulegen.

 

  1. Für die gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.06.2017 (2016-21/DS-I(A)0227) zur Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 vom 24.07.2014 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/24 geforderten zwei Klassenraummodule ist unmittelbar nach Erweitertem Grundsatzbeschluss mit der Planung zu beginnen und der Antrag auf Ausnahme vom Bauverbot wegen Fluglärmschutz sowie der Bauantrag zu stellen. Die Module sind zu Beginn des Schuljahres 2019/20 aufzustellen. Ein gesonderter Projekt- und Vergabebeschluss erfolgt aus Zeitgründen nicht.

 

Mit Hilfe eines Mobilitätskonzeptes sollen möglichst viele Stellplätze auf dem Schulhof entfallen und keine neuen geschaffen werden.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung