Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-II(A)0045Ausgegeben am 06.12.2018

Eing. Dat. 29.11.2018

 

 

 

Einführung eines Anti-Semitismusbeauftragten

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.09.2018,

2016-21/DS-I(A)0464/1/1

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2018-443 (Dez. III) vom 28.11.2018

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 27.09.2018 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Magistrat möge mit der jüdischen Gemeinde Offenbach und dem neu eingesetzten Antisemitismusbeauftragten des Landes Hessen, die Situation und die bisher ergriffenen Maßnahmen gegen Antisemitismus in Offenbach erörtern und mit ihm eruieren, welche weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen und welche bestehenden Maßnahmen ausgebaut werden sollen. Der Stadtverordnetenversammlung ist hierüber zu berichten. Der Magistrat möge geeignete Maßnahmen zur Umsetzung bringen, hierüber der Stadtverordnetenversammlung berichten, beziehungsweise diese der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen.

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Die bisher ergriffenen Maßnahmen gegen Antisemitismus in Offenbach werden dargestellt in dem Bericht zum Magistratsbeschluss 2018-390 „Schreiben an Herrn Stadtverordnetenvorsteher; betr.: Antisemitismus-Prävention“ vom 31.10.2018 (Dezernat II, Amt 32). *

 

Auf Basis einer Rücksprache mit der Jüdischen Gemeinde Offenbach wird kein Anlass gesehen, mit dem Antisemitismusbeauftragten des Landes Hessen Kontakt aufzunehmen. Vielmehr wäre es im Sinne der Jüdische Gemeinde, die Bemühungen gegen Antisemitismus aufgehen zu lassen in einer umfassenden Anstrengung vielfältiger Vertreterinnen und Vertreter der Stadtgesellschaft gegen Rechtsextremismus und Rassismus.

 

*Antwort des Magistrats auf eine Anfrage gem. § 50 (2) HGO / § 40 der GO der Stadtverordnetenversammlung.