Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2018

 

 

 

 

 

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 650
„Wohn- und Geschäftshaus mit öffentlichem Parkhaus und Kita an der Berliner Straße 43-47“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-435 (Dez. IV, Ämter 62 und 60) vom 14.11.2018, 2016-21/DS-I(A)0527
Ergänzungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 29.11.2018,

2016-21/DS-I(A)0527/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0527, 2016-21/DS-I(A)0527/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 650 mit seinen Bestandteilen (Anlagen 1 und 2) für den Bereich der von den angrenzenden Straßen Ziegelstraße, Großer Biergrund, Berliner Straße und Schlossstraße (umschlossenen Grundstücksflächen und Teilflächen der angrenzenden Straßen sowie der zugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) und die Begründung (Anlage 4), jeweils in der Fassung vom 14.11.2018, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

 

2.    Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB werden zur Kenntnis genommen. Der Auswertung der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren (Anlage 5) sowie den Änderungen in der Planzeichnung des Bebauungsplans (Anlage 1) wird zugestimmt.

 

3.    Der Entwurf des Durchführungsvertrags mit dem Vorhabenträger WasE-2 GmbH wird den Stadtverordneten vor dem Satzungsbeschluss zur Kenntnis gegeben.

 

Der Magistrat wird beauftragt bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes folgende Punkte zu ergänzen:

 

1. Es ist in den Vorhaben-Plänen darzulegen, wo die insgesamt 483 Fahrradstellplätze platziert werden sollen. Hierbei sind der tatsächliche Platzbedarf für die Stellplätze sowie die Flächen der jeweils notwendigen Zuwegung zu den Stellplätzen zu berücksichtigen. Bei einer barrierefreien Andienung der Stellplätze per Aufzug ist darauf zu achten, dass diese Aufzüge lang genug sind, um Fahrräder hierin transportieren zu können.

 

2. Das Fahrradparkhaus für mindestens 150 Abstellplätze und dessen Zuwegung sind zu qualifizieren. In Betracht kommt die Festlegung einer geeigneten Fläche im Erdgeschoss. Falls die Verortung im Untergeschoss beibehalten werden soll, ist neben einer Zuwegung über einen Lastenaufzug eine zweite, barrierefreie Zuwegung ohne Treppen über eine Rampe sicher zu stellen.

 

Sollte diese über die Flächen erfolgen, welche Bahnanlagen betreffen, ist dies durch den Vorhabensträger mit der Deutschen Bahn AG abzustimmen und vertraglich zu regeln. Bei einer barrierefreien Andienung der Stellplätze per Aufzug ist darauf zu achten, dass diese Aufzüge lang genug sind, um Fahrräder hierin transportieren zu können. Zudem ist, über den Durchführungsvertrag, sicher zu stellen, dass im Fahrradparkhaus Lademöglichkeiten für Elektrofahrräder geschaffen werden können. Der tatsächliche Platzbedarf für 150 Abstellplätze mit Zuwegung ist in den Vorhaben-Plänen zu verankern. Hierfür sind die Pläne anzupassen. Die Offenlage nach §3(2) und §4(2) BauGB erfolgt im Falle der Beanspruchung von Bahnflächen mit entsprechend angepasstem Vorhaben- und Erschließungsplan. Eine Änderung an der Planzeichnung des Bebauungsplanes ist nicht notwendig.

 

3. Es ist neben dem Anteil an Flächen mit extensiver Dachbegrünung zu prüfen ob ein Anteil an intensiver Dachbegrünung (Substrataufbau |30cm) festgelegt wird.

 

4. Es ist zu regeln, zum Beispiel über den Durchführungsvertrag, dass die zukünftige Müllabholung über den sogenannten Vollservice erfolgt.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0527/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die Vorlage 2016-21/DS I(A)0527 wird wie nachstehend ergänzt:

 

Der Magistrat wird beauftragt bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes folgende Punkte zu ergänzen:

 

1. Es ist in den Vorhaben-Plänen darzulegen, wo die insgesamt 483 Fahrradstellplätze platziert werden sollen. Hierbei sind der tatsächliche Platzbedarf für die Stellplätze sowie die Flächen der jeweils notwendigen Zuwegung zu den Stellplätzen zu berücksichtigen. Bei einer barrierefreien Andienung der Stellplätze per Aufzug ist darauf zu achten, dass diese Aufzüge lang genug sind, um Fahrräder hierin transportieren zu können.

 

2. Das Fahrradparkhaus für mindestens 150 Abstellplätze und dessen Zuwegung sind zu qualifizieren. In Betracht kommt die Festlegung einer geeigneten Fläche im Erdgeschoss. Falls die Verortung im Untergeschoss beibehalten werden soll, ist neben einer Zuwegung über einen Lastenaufzug eine zweite, barrierefreie Zuwegung ohne Treppen über eine Rampe sicher zu stellen.

 

Sollte diese über die Flächen erfolgen, welche Bahnanlagen betreffen, ist dies durch den Vorhabensträger mit der Deutschen Bahn AG abzustimmen und vertraglich zu regeln. Bei einer barrierefreien Andienung der Stellplätze per Aufzug ist darauf zu achten, dass diese Aufzüge lang genug sind, um Fahrräder hierin transportieren zu können. Zudem ist, über den Durchführungsvertrag, sicher zu stellen, dass im Fahrradparkhaus Lademöglichkeiten für Elektrofahrräder geschaffen werden können. Der tatsächliche Platzbedarf für 150 Abstellplätze mit Zuwegung ist in den Vorhaben-Plänen zu verankern. Hierfür sind die Pläne anzupassen. Die Offenlage nach §3(2) und §4(2) BauGB erfolgt im Falle der Beanspruchung von Bahnflächen mit entsprechend angepasstem Vorhaben- und Erschließungsplan. Eine Änderung an der Planzeichnung des Bebauungsplanes ist nicht notwendig.

3. Es ist neben dem Anteil an Flächen mit extensiver Dachbegrünung zu prüfen ob ein Anteil an intensiver Dachbegrünung (Substrataufbau |30cm) festgelegt wird.

 

4. Es ist zu regeln, zum Beispiel über den Durchführungsvertrag, dass die zukünftige Müllabholung über den sogenannten Vollservice erfolgt.

 

 

2016-21/DS-I(A)0527

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 650 mit seinen Bestandteilen (Anlagen 1 und 2) für den Bereich der von den angrenzenden Straßen Ziegelstraße, Großer Biergrund, Berliner Straße und Schlossstraße (umschlossenen Grundstücksflächen und Teilflächen der angrenzenden Straßen sowie der zugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) und die Begründung (Anlage 4), jeweils in der Fassung vom 14.11.2018, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

 

2.     Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB werden zur Kenntnis genommen. Der Auswertung der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren (Anlage 5) sowie den Änderungen in der Planzeichnung des Bebauungsplans (Anlage 1) wird zugestimmt.

 

3.     Der Entwurf des Durchführungsvertrags mit dem Vorhabenträger WasE-2 GmbH wird den Stadtverordneten vor dem Satzungsbeschluss zur Kenntnis gegeben.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung