Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0557Ausgegeben am 14.02.2019

Eing. Dat. 13.02.2019

 

Umwandlungsverbot von Mietshäusern in Eigentumswohnungen

Antrag DIE LINKE. vom 13.02.2019

 

 

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und Grünen für das Land Hessen sieht vor, dass den Kommunen ein Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen eingeräumt werden soll.

 

Vor diesem Hintergrund möge die StVV beschließen:

 

1.    Der Magistrat wird aufgefordert, sich über alle zur Verfügung stehenden Kanäle dafür einzusetzen, dass die neue Landesregierung bzw. der Hessische Landtag eine entsprechende Regelung schnellstmöglich verabschiedet.

 

2.    Der Magistrat soll unverzüglich nach Erlass einer solchen Regelung alle danach nötigen Maßnahmen einleiten, die die Stadt als Grundlage zur Verweigerung entsprechender Genehmigungen treffen muss. Zum erstmöglichen Sitzungstermin sind ggf. nötige Vorlagen an die Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen.

 

 

Begründung:

 

Der Koalitionsvertrag der hessischen Landesregierung sieht vor, ein Umwandlungsverbot von Mietshäusern in Eigentumswohnungen einzuführen.

Durch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zielen die Eigentümer oder Käufer darauf, das Mietshaus wohnungsweise zu verkaufen, was regelmäßig deutlich höhere Preise verspricht, als das Haus im Ganzen zu verkaufen.

 

Ist die bisherige Mietpartei einer solchen Wohnung nicht Willens oder in der Lage, das ihr zustehenden Vorkaufsrecht zu den mit dem Käufer vereinbarten Konditionen wahrzunehmen, ist sie meist nicht nur verstärkten Mietsteigerungen sondern mittelfristig einer deutlich höheren Gefahr einer Kündigung wegen Eigenbedarfes ausgesetzt, die Käufer einer Einzelwohnung wesentlich leichter durchsetzen können als Inhaber von Mehrfamilienhäusern. Durch die Umwandlung wird also letztlich immer ein Beitrag dazu geleistet, dass die Kaufkraft vom Wohnungskäufern die Zahl günstiger, verfügbarer Mietwohnungen reduziert, statt ihre Wirkung für den Neubau von Wohnungen zu entfalten.

 

Aus Sicht der antragstellenden Fraktion muss sich die Stadt Offenbach in Anbetracht der dramatischen Situation am Mietwohnungsmarkt nachdrücklich für eine Möglichkeit des Umwandlungsverbotes einsetzen. Sie muss alle nötigen Maßnahmen vorbereiten und zu gegebener Zeit umsetzen, die ihr ein Verbot weiterer Umwandlungen von Mietshäusern in Eigentumswohnungen ermöglichen. Und dann natürlich davon Gebrauch machen.