Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0571/1Ausgegeben am 27.02.2019

Eing. Dat. 27.02.2019

 

 

 

 

 

Haushaltsbegleitantrag

Stadtfinanzen nachhaltig sichern

Änderungsantrag SPD vom 27.02.2019

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

I.        1 a) und 1 c) werden gestrichen

 

II.       Punkt 1 d) wird wie folgt geändert: „Würden Land und Bund Offenbach

finanziell so ausstatten, dass es seine gesetzlichen Aufgaben erfüllen kann, würde die Stadt jedes Jahr Überschüsse erwirtschaften.“

 

III.     Punkt 1 e) wird wie folgt geändert: „Die Stadt Offenbach arbeitete und

wirtschaftete bis 2016 sehr effizient. Der Landesrechnungshof attestierte der Stadt Offenbach im Vergleich der kreisfreien Städte die niedrigsten

Personalkosten und Verwaltungskosten je Einwohner. Durch interne

Organisationsprozesse, z.B. bei Personal und IT sind weitere Einsparungen möglich.

 

IV.     Punkt 1 h) wird wie folgt geändert: „Die Stadt Offenbach erwartet, dass im Rahmen der KFA-Evaluation die gesetzlichen Pflichtaufgaben der

Kommunen zu 100% berücksichtigt werden.“

 

V.      Punkt 1 i) wird um folgenden Satz ergänzt: „Der Magistrat wird beauftragt, das Land dazu aufzufordern, die Finanzierung für den Bau neuer

Schulen zu übernehmen“.

 

VI.     Punkt 2 wird wie folgt geändert: Der Magistrat wird aufgefordert, für eine

bessere finanzielle Ausstattung der Stadt auf Landesebene zu kämpfen.

 

VII.   Punkt 6 wird wie folgt geändert: „Die Stadtverordnetenversammlung erklärt als Ziel, bei der gesetzlich erforderlichen jährlichen Überprüfung der Höhe des Grundsteuerhebesatzes nicht nur bei Aufgabenentlastungen durch Bund und Land eine Senkung vorzunehmen, sondern auch bei der Realisierung weiterer Sparmaßnahmen in Ergebnis- und Finanzhaushalt durch die Stadtverordnetenversammlung selbst“.

 

VIII.  Als neuer Punkt 7 wird ergänzt: „Der Magistrat wird aufgefordert, eine ‚Task Force Sparen‘ unter Einbeziehung der Amtsleiter zur

Entwicklung von Sparideen einzurichten.“

 

IX.     Als neuer Punkt 8 wird ergänzt: „Der Magistrat wird aufgefordert, Aufgabenbereiche und Ausgabeposten der SOH auf ihre Notwendigkeit/Rentabilität zu überprüfen.“

 

 

Begründung:

 

erfolgt mündlich.