Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0588Ausgegeben am 18.04.2019

Eing. Dat. 18.04.2019

 

 

 

 

 

Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-123 (Dez. III, Amt 51) vom 17.04.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Auf Vorschlag des Vereins zur Förderung der Kleinkindererziehung – Die Krabbelstubb´e.V. -  als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe wird

 

Herr Bastian Klinzing

 

als stellvertretendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewählt.

 

 

Begründung:

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.1993, zuletzt geändert durch Beschluss vom 25.01.2007, wurde die Satzung für das Jugendamt der Stadt Offenbach am Main erlassen. Gemäß § 2 Ziffer 1e der Satzung gehören dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigte Mitglieder zwei Frauen oder Männer an, die auf Vorschlag der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe von der Stadtverordnetenversammlung gem. § 6 Abs. 4 Satz 2 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) gewählt werden. Für jedes Mitglied ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen.

 

In ihrer Sitzung am 29.09.2016 hat die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag des Vereins zur Förderung der Kleinkindererziehung – Die Krabbelstubb´e.V. – Frau Cornelia Wicht-Gerhardt als stimmberechtigtes Mitglied und Frau Silke Grassmann als stellvertretendes Mitglied gewählt.

 

Frau Silke Grassmann hat nun ihre stellvertretende Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss niedergelegt. Der Verein zur Förderung der Kleinkindererziehung – Die Krabbelstubb´e.V. – schlägt als ihren Nachfolger Herrn Bastian Klinzing vor. Der vorgeschlagene Nachfolger erfüllt die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB), in dem er das 18. Lebensjahr vollendet hat und im Gebiet des örtlichen Trägers Aufgaben der Jugendhilfe wahrnimmt.

 

Weitere Vorschläge zur Nachbesetzung liegen dem Magistrat nicht vor.

 

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