Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 23. Mai 2019
TOP 4
Aufsichtsrat der Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-110 (Dez. I, Amt 10) vom 17.04.2019,
2016-21/DS-I(A)0583
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung schlägt dem Magistrat
Herrn Stv. Roland Walter
Frau Stv. Ursula Richter
Herrn Stv. Oliver Stirböck
Herrn Stv. Martin Wilhelm
als Mitglieder für den Aufsichtsrat der Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG vor.
Wahlverfahren:
Die Wahl von vier Personen als Mitglieder des Aufsichtsrates der Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG erfolgt gem. § 55 HGO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
1. Wahlkommission
Die Stv.-Versammlung bildet folgende Wahlkommission:
Für die Stv.-Fraktion der CDU Frau Stv. Reichenbach
Für die Stv.-Fraktion der SPD Herr Stv-Vorsteher Färber
Für die Stv.-Fraktion B`90/Die Grünen Herr Stv. Dondelinger
Für die Stv.-Fraktion FDP Herr Stv. Heusel
Für die Stv.-Fraktion DIE LINKE. Herr Stv. Schnell
2. Stimmenzählung
Die Stimmenzählung hat folgendes Ergebnis:
Wahlberechtigte lt. Abstimmungsliste 71
Ausgegebene Stimmzettel 62
Abgegebene Stimmzettel 62
Gültige Stimmen 56
Ungültige Stimmen 06
Stimmen insgesamt 62
3. Wahlergebnis
Die gültigen Stimmen verteilen sich auf die Wahlvorschläge wie folgt:
Auf den Wahlvorschlag der
CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW entfallen 32 Stimmen
Auf den Wahlvorschlag der
SPD entfallen 16 Stimmen
Auf den Wahlvorschlag
DIE LINKE. entfallen 08 Stimmen
Insgesamt: 56 Stimmen
Aufgrund dieses Wahlergebnisses schlägt die Stv.-Versammlung dem Magistrat nachfolgend genannte Personen
Herrn Stv. Roland Walter
Frau Stv. Ursula Richter
Herrn Stv. Oliver Stirböck
Herrn Stv. Martin Wilhelm
als Mitglieder für den Aufsichtsrat der Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG vor.
Die Wahlvorschläge sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung