Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 23. Mai 2019

 

 

 

 

 

TOP 19

Umsetzung Masterplan NOx
Maßnahmen „UVM-1-OFM: Stadtweite umweltsensitive Verkehrssteuerung“,
„UVM-6: LKW-Durchfahrtsverbot“, „UVM-7: Verkehrsverflüssigung“
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-144 (Dez. IV, Amt 60) vom 08.05.2019,
2016-21/DS-I(A)0595
Ergänzungsantrag SPD vom 23.05.2019, 2016-21/DS-I(A)0595/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0595

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Den vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement und dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz erstellten Förderanträgen, mit einem Gesamtprojektvolumen von 15.244.000,00 €, als Grundlage für die durchzuführenden Maßnahmen wird zugestimmt.

 

2.     Der weiteren Planung der Maßnahmen auf der Grundlage der erstellten Kostenschätzung wird zugestimmt. Eine Umsetzung ist gemäß dem Förderzeitraum bis Ende 2020 vorzusehen.

 

3.    Die Mittelbereitstellung für die Maßnahmen erfolgt über das Produktkonto 12010100.0960000060, Investitionsnummer 1201010900601803 „Masterplan NOx - Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2019.

 

4.    Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Fördermittel gemäß dem Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“,

Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“:

                                                 7.622.000,00 €

Kreditmarktmittel:                  7.622.000,00 €

Gesamt:                                15.244.000,00 €

 

5.     Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten für die Maßnahmen zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechenden Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0595/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

An Punkt 2.) wird am Ende der Satz angefügt: „Von einer Umsetzung der reglementierenden situationsabhängigen Zuflussdosierung ist abzusehen.“

 

 

2016-21/DS-I(A)0595

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.      Den vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement und dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz erstellten Förderanträgen, mit einem Gesamtprojektvolumen von 15.244.000,00 €, als Grundlage für die durchzuführenden Maßnahmen wird zugestimmt.

 

2.      Der weiteren Planung der Maßnahmen auf der Grundlage der erstellten Kostenschätzung wird zugestimmt. Eine Umsetzung ist gemäß dem Förderzeitraum bis Ende 2020 vorzusehen.

 

3.     Die Mittelbereitstellung für die Maßnahmen erfolgt über das Produktkonto 12010100.0960000060, Investitionsnummer 1201010900601803 „Masterplan NOx - Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2019.

 

4.     Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Fördermittel gemäß dem Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“,

Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“:

                                                      7.622.000,00 €

Kreditmarktmittel:                            7.622.000,00 €

Gesamt:                                       15.244.000,00 €

 

5.      Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten für die Maßnahmen zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechenden Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung