Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 23. Mai 2019

 

 

 

 

 

TOP 21

Projekt Kita Johannes-Morhart-Straße (16), Gesamtsanierung - KIPB,
hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-146 (Dez. IV, Amt 60) vom 08.05.2019,
2016-21/DS-I(A)0597

 

Beschlusslage:

Vor Aufruf des TOP 21 verlässt Herr Stv. Rupp (FW) den Stadtverordnetensitzungssaal. Die Lautsprecheranlage wird ausgeschaltet.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Der Magistrat möge beschließen:

 

1.    Der Sanierung der Kindertagesstätte Johannes-Morhart-Straße (16), nach der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung, abschließend mit Gesamtkosten in Höhe von 2.550.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen Mittel werden auf dem Produktkonto 06010500.0951000060, Investitionsnummer 0601050900601603, „Kita 16 - Johannes-Morhart-Str., Gesamtsanierung - KIPB“, wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2018 und früher:                                         1.250.000,00 €

Haushaltsmittel 2019:                                                                700.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:                                                                600.000,00 €

Gesamt:                                                                                    2.550.000,00 €

 

Die Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2018 erfolgt vorbehaltlich der Resteübertragung.

 

Die Haushausmittelbereitstellung 2019 erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2019 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

3.    Für die Maßnahme sind Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP I) beantragt.

 

4.    Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP I) und aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushalts und ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuweisung Bund (KIP I):                 2.050.000,00 €

Kreditmarktmittel:                                 500.000,00 €

Gesamt:                                              2.550.000,00 €

 

Die Zuweisung des Bundes (KIP I) wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 etatisiert.

 

5.    Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 146.967,34 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre um 82.167,34 €/p. a.

 

6.    Die Abwicklung der Maßnahme wird der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übertragen.

 

7.    Der Anpassung der Honorare für die Planungs-, Beratungs- und Projekt-steuerungsleistungen an den zwischenzeitlich festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I und II wird zugestimmt. Die Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten Investitionsbedarf mit höheren anrechenbaren Kosten für die Sanierung anzupassen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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