Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 04.05.2024
Satzung zur Festlegung und Benennung der Stadtteile im Gebiet der Stadt Offenbach am Main (Stadtteilsatzung)
Aufgrund § 12 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.V.m. § 51 HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main in ihrer Sitzung am 23.05.2019 folgende Satzung zur Festlegung und Benennung der Stadtteile im Gebiet der Stadt Offenbach am Main (Stadtteilsatzung) beschlossen:
§ 1
Stadtteile
Das Gebiet der Stadt Offenbach am Main wird in folgende, benannte Stadtteile eingeteilt:
Stadtteil-Nr. Name
101 Zentrum
102 Kaiserlei
103 Hafen
104 Nordend
105 Westend
106 Mathildenviertel
107 Offenbach-Ost
211 Buchrain
212 Senefelderquartier
213 Lindenfeld
214 Musikerviertel
215 Buchhügel
216 Bieberer Berg
217 Lauterborn
318 Rosenhöhe
319 Carl-Ulrich-Siedlung
320 Tempelsee
321 Bieber
408 Waldheim
409 Bürgel
410 Rumpenheim
§ 2
Festlegung der Stadtteilgrenzen
Die Stadtteilgrenzen der in § 1 benannten Stadtteile werden gemäß der beigefügten Karte (Anlage) festgelegt. Die Anlage ist Bestandteil der Satzung.
§ 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle vorhandenen Beschlüsse/Satzungen zur Festlegung und Benennung von Stadtteilen und Wohnplätzen außer Kraft.
Offenbach am Main, den xx.06.2019
Der Magistrat
Dr. Felix Schwenke
Oberbürgermeister
(Anmerkung: Angabe zur Bekanntmachung erfolgt erst später bei Veröffentlichung unter Stadtrecht)
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