Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0610Ausgegeben am 13.06.2019

Eing. Dat. 13.06.2019

 

 

 

 

 

Digitalisierung Handakten Amt 20.3 und 20.4

hier: Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gem. § 100 HGO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-197 (Dez. II, Amt 20) vom 12.06.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Zur Digitalisierung der Handakten im Bereich der Vollstreckung und der Steuerveranlagung werden bei Produktkonto 01011000.6831000021 Kosten EDV-Arbeiten 95.000 € überplanmäßig bereitgestellt.

 

2.     Die Deckung wird durch Minderaufwendungen bei Produktkonto 16020100.7710000120 Zinsausgaben Kreditmarkt gewährleistet.

 

 

Begründung:

 

Durch die Digitalisierung der Akten entfallen in den genannten Bereichen händische, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oftmals körperlich belastende, Registraturarbeiten in erheblichem Umfang. Zudem werden im Budget Büromaterial umfangreiche Einsparungen erzielt. Ein deutlich schnellerer Zugriff und Einblick in die digitalen Akten verbessert die Kundenorientierung. Darüber hinaus findet sowohl der Datenschutz als auch der Brandschutz eine größere Beachtung, da keine Papierakten mehr in den Büros gelagert sind.

 

Im Zuge der aktualisierten Raumplanung ist es zwingend geboten, Raumkapazitäten durch die Digitalisierung der Handakten zu schaffen. Da ein entsprechender Vorlauf bezüglich Ausschreibung der Leistung, Umsetzung etc. benötigt wird, ist ein zeitnaher Beginn notwendig. Ein entsprechender Aufschub bis zur Haushaltsplanung 2020 ist demnach nicht möglich.

 

 

 

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