Amt 60.31            M. Rüber-Steins       G750                        ( 2261               OF, 29.05.2019

 

 

 

Wettbewerb „Bieber Waldhof - West“

Hintergrundinformationen zum Grundsatzbeschluss am 23.06.2019:

 

1.    Zeit- und Maßnahmenplanung

2.    Allgemeines zu Wettbewerb (WB) und der Aktivierung des Baulandpotenzials

3.    Anfragen Jurymitglieder und Sachverständige (Arbeitsstand)

4.    Alternativen hinsichtlich Wettbewerbsart und Planungsgebiet

 

 

Verteiler:         Dez. IV mit der Bitte um Weiterleitung an die Fraktionen

 

 

1.    Zeit- und Maßnahmenplanung

 

Zeit-raum

Wettbewerb

Gremien

Öffent-lichkeit

Eigen-tümer

Mai

Interne Vorbereitungen:

Wettbewerbsart, –gebiet, Anfragen Jury und Sachverständige

08.05.19 Magistrat:

- Vergabe WB-Betreuung

- Grundsatzbeschluss WB

 

 

 

13.05.19 Erstes Expertenvorgespräch: „Umsetzungsmodelle“ Baugebietsentwicklung

 

 

 

 

Beauftragungen „kleine“ Gutachten:
- Verkehrsanbindungen

- Biotoptypenkartierung

 

 

 

Juni

Feinabstimmung Ziele und Auslobungstext

23.06.19 StVV:

- Grundsatzbeschluss WB

 

 

Juli

Veröffentlichung und Bewerbungsverfahren

 

Info WB und Beteiligung

Info über WB und Umsetzungs-modelle

August

Ausgabe der WB-Unterlagen

14.08.19 Mag./29.08.19 StVV:

Grundsatzbeschluss:

- Richtlinie Baulandmodell OF

- ggf. Einleitung vorbereitende Untersuchungen SEM (§ 165 ff. BauGB)

 

Grunder-werbe / Vertrags-verhand-lungen

 

Kolloquium mit Ortsrundgang unter Führung durch Landschaftsplaner (Grundlage Biotoptypenkartierung; s. o.) und Impulsvorträge zu:

-       Allg. und planungs-rechtlicher Rahmen

-       Verkehrsplanerischer Rahmen / Anbindung (Grundlage Studie; s. o.)

-       Aspekte nachhaltiger Quartiersentwicklung

-       (Räumliche) Anforde-rungen gemeinschaftl. Wohnkonzepte

 

 

Septem-ber

Abgabe der WB-Arbeiten

 

 

 

Vorprüfung

 

 

Oktober

14.10.19 Jurysitzung

 

 

Novem-ber

WB-Ausstellung

07.11.19 UPB:

Vorstellung der prämierten Arbeiten

07.11.19 Eröffnung WB-Aus-stellung

Dezem-ber

Vergleichende Wirtschaftlichkeitsprüfung und Optimierung der prämierten Arbeiten

 

 

 

2020

 

n. n. Mag. / n. n. StVV.:

-       Grundsatzbeschluss / Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan

 

 

 

 

 

2.    Allgemeines zum Wettbewerb und der Aktivierung des Baulandpotenzials

 

Gemäß Beschlusslage der Stadt Offenbach („Neues Wohnen“ [16.09.2016] sowie „Städtebauliche Leitlinien“ [22.06.2017] und „Folgekosten der Infrastruktur“ [08.02.2018]) wird zurzeit die Aktivierung des Baulandpotenzials „Bieber Waldhof West“ angestoßen.

 

a)    Ein durch ein Sonderprogramm des Landes („Nachhaltiges Wohnumfeld“) anteilig finanzierter städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb soll im Spannungsfeld von dringendem Wohnbaulandbedarf und dem Schutz hochwertiger Außenbereichsflächen die aktuelle räumliche Abgrenzung und Verteilung des Wohnbaulandpotenzials gemäß wirksamem RegFNP überprüfen und Diskussionsgrundlagen zur politischen Entscheidung über die künftigen Begrenzungen von Außen-  gegenüber Siedlungsraum fachlich vorbereiten. Damit wird eine Grundlagenarbeit im Rahmen der Neuaufstellung des RegFNP 2020 geleistet.

 

b)    Der Wettbewerb wurde durch einen Expertenworkshop (13.05.2019) begleitet, der über die Umsetzungsmodelle zur zügigen Aktivierung des Baulandpotenzials beriet:

Mit Bieber Nord und Bürgel Ost gehen kurzfristig Baugebiete an den Markt, die für rd. 3.000 Neubürger Wohnraum schaffen werden. Angesichts des hohen Nachfragedrucks in der Region wird mit einer kurzfristigen Entwicklung beider Gebiete gerechnet, so dass voraussichtlich ab ca. 2025 das neue Baugebiet Bieber Waldhof West vorgehalten werden sollte. Entsprechend müssen zügig die Grundlagen zum Bau der Erschließungsanlagen geschaffen und gleichzeitig die Refinanzierung der Baukosten der sozialen und Bildungsinfrastruktur aus planungsbedingten Bodenwertsteigerungen ermöglicht sein. Letzteres ist nur möglich, wenn vor Fassung eines Bebauungsplan-Aufstellungsbeschlusses das Umsetzungsmodell verankert wurde.

Hierzu empfiehlt die Expertenrunde parallel die Einleitung vorbereitender Untersuchungen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) nach § 165 BauGB und die Aufnahme von freihändigen Grunderwerbsverhandlungen auf Grundlage des „Anfangswerts“ der SEM unter anteiliger Partizipation an Bodenwertsteigerungen, die über die Schaffung der Infrastruktur hinausgehen („Besserungsschein“) mit den Eigentümern. Das Modell wird zurzeit weiter ausdifferenziert und soll in einer kommunalen Richtlinie zur Wohnbaulandentwicklung in Offenbach im Sinne der o. g. Beschlüsse münden. Die Richtlinie ist von der StVV zu beschließen und soll künftig auf alle Baulandentwicklungen angewendet werden. Sie bildet die Grundlage für städtebauliche Verträge zwischen Eigentümern und Stadt.

c)    Nach Vorliegen der Wettbewerbsergebnisse soll eine vergleichende Wirtschaftlichkeitsprüfung der prämierten Wettbewerbsarbeiten erfolgen, die auch Aussagen zu Möglichkeiten der wirtschaftlichen Optimierung der Konzepte beinhaltet. Hierzu liegt ein (mündliches) Angebot der „Baulandoffensive des Landes Hessen“ (8.900 €) vor (eine Interessensbekundung der Stadt gegenüber dem Land hierzu ist baldmöglichst erforderlich). Das Ergebnis soll gleichfalls als Grundlage der politischen Entscheidung über die künftigen weiteren Planungen in Bieber Waldhof West dienen.

 

d)    Voraussichtlich Anfang 2020 liegen damit umfassende Grundlagen vor, um politisch über die konkrete weitere Entwicklung von Bieber Waldhof West zu entscheiden und ins Aufstellungsverfahren des RegFNP 2020 einzuspeisen.

 

 

 

3.    Jurymitglieder und Sachverständige (Arbeitsstand)

 

Nachstehende Vertreter wurden aufgrund ihrer spezifischen Kompetenzen / fachlichen Schwerpunkte (siehe Klammer) angefragt:

 

a)    Fachpreisrichter:

o   Dreiseitl, Prof. Herbert (à Landschaftsplanung und Nachhaltigkeit)

o   Harnack, Prof. Dr. Maren (à Städtebau, Wohnungswesen und Mobilität)

o   Joppien, Prof. Anett-Maud (à Architektur und Nachhaltigkeit)

o   Pesch, Prof. Dr. Franz (à Städtebau und Landschaftsplanung)

o   Von Lüpke, Dieter (à Stadtentwicklung und kommunale Praxis) *)

 

b)    Stv. Fachpreisrichter:

o   Nützel, Ulrich (à Stadtentwicklung; Projektleiter „Ökosiedlung Friedberg“) *)

o   Rausch-Böhm, Stefan (à Städtebau; Landeswettbewerbsausschuss)

 

c)    Sachpreisrichter:

o   Weiß, Paul-Gerhard (à Planungsdezernent) *)

o   N.n. (à Vertreter UPB)

 

d)    Stv. Sachpreisrichter:

o   Valerius, Simon (à Amtsleitung Stadtplanung)

o   N.n. (à Vertreter UPB)

 

e)    Sachverständige:

o   Diehl, Xenia (à Baukultur, Landesprogramm nachhaltiges Wohnumfeld, HA)

o   Eichberger, Markus (à Baulandoffensive Hessen, Wohnungswirtschaft, NH) *)

o   Guntersdorf, Michael (à Projektentwicklung, DomRömer GmbH) *)

o   Hamm-Kreilos, Stefan (à Landschaftsplaner PGNU)

o   Kasper, Birgit (à gemeinschaftliches Wohnen, Netzwerk)

o   Utesch, Bernd (à Nachhaltigkeit, ABGnova)

o   Wilhelm, Sebastian (à Verkehrsplaner Habermehl und Follmann)

 

f)     WB-Betreuung / Vorprüfer:

o   Glowania, Annette (à Landschaftsplanung, SVOF)

o   Kempf, Jutta (à Wohnbauförderung, SVOF)

o   Kullmann, Christof (à Wettbewerbsbetreuung, a:dk) *)

o   Kupfer, Horst-Ingo (à Verkehrsplanung, SVOF)

o   Rüber-Steins, Marion (à Stadtentwicklung, SVOF) *)

o   Schmollinger, Kathrin (à Landschaftsplanung, UNB-Bieber)

o   Stockmann, Stefanie (à Städtebau, SVOF)

 

g)    Expertenrunde „Umsetzungsmodell“:

o   Jockisch, Cornelia (à Bodenordnung, SVOF)

o   Weitere TN oben gekennzeichnet mit *)

 

 

 

Alle Teilflächen (rot, blau, grün) zusammen: „Freiraumplanerischer-städtebaulicher Ideenwettbewerb“ Aufgabe: - Landschaftsverträgliche Anordnung in einer Zielgröße von 10 ha Wohnbaufläche unabhängig der im RegFNP 2010 vordefinierten „Wohnbaufläche – geplant“, in den gemäß Abbildung blau und rot umrahmten Bereichen - Freiraumplanerische Aussagen zur Aufwertung von Landschaftsbild und ökologischer Funktion; z. B.: o Umgang mit und Zielaussagen über heute ein-gezäunte Freizeitgärten o Gestaltung des naturnahen Uferbereichs der Bieber / Pflanzungen und veränderte Landbe-wirtschaftung in der Aue (extensive Landwirt-schaft) o Versickerung von Oberflächenwasser aus dem Neubaugebiet bzw. verzögerte Einleitung in die Bieber o Zusätzliche Pflanzungen, u. a. zur Umsetzung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaß-nahmen (Kompensation der Eingriffe des Neu-baugebiets) o Konzeptionelle Gestaltung des Übergangs vom Freiraum zum Baugebiet / landschaftsplaneri-sche Verzahnung von Wohngebiet(en) und Freiraum, u. a. durch o Optimierung der Grünvernetzung entlang (neu-er) Rad- und Fußwege/ Freizeitnutzung - Städtebauliches Konzept für ein nachhaltiges Wohnquar-tier auf der neuen, landschaftsverträglich angeordneten Wohnbaufläche im Sinne eines neuen Ortsrandes von Waldhof
 

4.    Wettbewerbsart und –gebiet

 

Überschwem-mungsgebietRegFNP 2010: „Weißflache“RegFNP 2010: Wohnbaufläche - geplant

 

 

 

 

 

 

Gemäß RPW errechnet sich eine Wettbewerbsprämie von rd. 180.000 € (vgl. Merkblatt der Architektenkammer Baden-Württemberg Nr. 51 „städtebaulicher Entwurf als besondere Leistung in der Flächenplanung“)

 

 

 

Aufgestellt: Rü

 

                                                         Anlage 2 zur Mag.-Vorlage

                                                         Nr.