Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0614Ausgegeben am 13.06.2019

Eing. Dat. 13.06.2019

 

 

 

Projekt Kita Schönbornstraße (12), Sanierung Feuchteschäden KIP B,

2. Bauabschnitt, Sanierung der Fenster und Holzverkleidungen,

hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-205 (Dez. IV, Amt 60) vom 12.06.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der Magistrat möge beschließen:

 

1.    Der Sanierung der Fenster und Holzverkleidungen der Kindertagesstätte Schönbornstraße (12), nach der von der Offenbacher Projektentwicklungs-gesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung, abschließend mit Gesamtkosten in Höhe von 400.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen Mittel werden auf dem Produktkonto 06010500.0951000060, Investitionsnummer 0601050900601601, „Kita 12 - Schönbornstr., San. Feuchteschäden - KIPB“, wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2018 und früher:                              400.000,00 €

Gesamt:                                                                        400.000,00 €

 

3.    Für die Maßnahme sind Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP B) beantragt.

 

4.    Die Finanzierung des zweiten Bauabschnitts der Maßnahme ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuweisung Bund KIP B: Produktkonto 06010500.3641000060,

Invest.-Nr.: 0601050900601601, Kita 12 – Schönbornstr.:         340.650,00 €

Kreditmarktmittel:                                                                                  59.350,00 €

Gesamt:                                                                                                400.000,00 €

 

5.    Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 57.910,90 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten (Gebäudebetriebskosten, Bauunterhaltungskosten), die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre um 49.486,90 €/p. a.

 

6.    Die Abwicklung der Maßnahme wird der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übertragen.

 

 

Begründung:

 

Die Kindertagesstätte Schönbornstraße (12) in Offenbach Bürgel wurde 1998 als eingeschossiger Holzständerbau ohne Unterkellerung mit zwei gegeneinander gestellten Pultdächern und einem extensiv begrünten Flachdach errichtet. Das Gebäude besitzt einen Vollwärmeschutz mit verputzter Außenfassade und befindet sich in seinem ursprünglichen Zustand. Auf einer Bruttogeschossfläche von 833 m2 werden ca. 125 Kinder in fünf Gruppen im Alter zwischen drei bis sechs Jahren ganztägig betreut.

In der Kita wurden in einem ersten Bauabschnitt (Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-116 (Dez. I, Amt 60) vom 26.04.2017 und Beschluss 2016-21/DS-I(A)0204 vom 11.05.2017) die außen liegenden Vertikalabdichtungen ertüchtigt, da an den Sockelbereichen der Wände sowie in und unter der Bodenplatte ein erhöhtes Feuchteaufkommen festgestellt wurde. Die Maßnahmen des zweiten Bauabschnitts sollen der umfassenden und nachhaltigen Dichtigkeit der gesamten Gebäudehülle dienen. Es handelt sich lediglich um bauteilbezogene Einzelmaßnahmen zur Instandsetzung. Die Holzfenster sind ca. 25 Jahre alt und befinden sich in einem schlechten Zustand, da die Lackbeschichtungen rissig geworden sind, Feuchtigkeit eindringen konnte und Rahmen- sowie Flügelteile verfault sind. Die Holzver-kleidungen der Giebelfelder, auch ca. 25 Jahre alt, befinden sich ebenfalls in einem schlechten Zustand, da dort auch die Lackbeschichtungen rissig geworden sind. Es droht Feuchtigkeit einzudringen, die dazu führen kann, dass das Verkleidungsmaterial durch Fäulnis beschädigt wird.

Durch Grundsatzbeschluss vom 25.02.2016 (2011-16/DS-I(A)0843) sowie Fortschreibungen des Grundsatzbeschlusses vom 16.06.2016 (2016-21/DS-I(A)0024) und 09.05.2018 (2016-21/DS-I(A)0401) hat die Stadtverordnetenver-sammlung dem Projekt „Sanierung Kita Schönbornstraße (12)“  im Rahmen der Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zugestimmt. Der Magistrat wurde beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten u. a. für die Sanierung der Kita zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Ziel der Maßnahme

Das Schutzziel der hier beschriebenen baulichen Maßnahmen ist die Sicherstellung der nachhaltigen Betriebsfähigkeit der Kindertagesstätte und der Schutz vor eindringender Feuchtigkeit. Hierzu gehört, die Fenster funktionsfähig und dicht zu halten und die Außenverkleidungen instand zu halten.

 

Zusammenfassung der geplanten baulichen Maßnahmen

Die Rahmenkonstruktionen der Holzfenster sind bereits so stark angegriffen, dass eine Dichtigkeit der Konstruktion voraussichtlich nicht mehr lange gegeben ist. Eine Instandsetzung der Bestandsfenster stellt sich nicht wirtschaftlich dar. Geplant ist eine Erneuerung der Fenster in einer Holz-Alu-Konstruktion, die zukünftig den Instandhaltungsaufwand gering hält sowie den Einsatz energetisch optimierter Profile und Verglasungen ermöglicht. Die bereits im Rahmen der Verkehrswege-Schallschutz-Maßnahmenverordnung (24. BImSchV) im Zuge des Neubaus am Mainzer Ring erneuerten Fenster auf der Gartenseite verbleiben. Die Farben für die Konstruktion werden so gewählt, dass sie sich verträglich in das Gesamter-scheinungsbild einfügen. Die Holzverkleidungen sind aufzuarbeiten. Die Altbeschichtungen sind zu entfernen, oberflächliche Beschädigungen der Profil-Hölzer instand zu setzen und die Holzverkleidungen anschließend mit neuem Oberflächenschutz/ Lackierung zu versehen. Um die Einschränkungen der Nutzer während der Bauphase zu minimieren, werden die baulichen Maßnahmen raumweise und in Abschnitten durchgeführt; die Neubeschichtung der Holzverkleidung wird unabhängig von der Fenstersanierung realisiert.

 

Interimsmaßnahmen

Interimsmaßnahmen sind nicht notwendig, da der Fensteraustausch raumweise und in Abschnitten erfolgt. Pro Gruppenraum wird ca. eine Woche benötigt. Die Kinder des betroffenen Gruppenraums können in dieser Zeit in anderen Räumen betreut werden. Dies organisiert die Kita nach Rücksprache selbst. Die Sanierung der Holzverkleidung (lediglich Außenraum) erfolgt während der Schließzeit der Kita.

 

Außenanlagen

Der ursprüngliche Zustand der Freianlagen wird nach Abschluss des Fenster-wechsels und dem Rückbau der Gerüste nach Aufarbeitung der Holzverkleidungen wiederhergestellt.

 

Klimaschutz und Energieeffizienz

Bei der Erneuerung der Fenster werden die bauteilbezogenen Vorgaben der EnEV berücksichtigt. Da keine Maßnahmen an energieerzeugenden Bauteilen geplant sind und es sich um ein Bestandsgebäude handelt, entfällt die Berücksichtigung des EEWärmeG.

 

Maßnahmen zum Schutz von Bäumen und Gehölz während der Baumaßnahme

Im Bearbeitungsbereich vorhandene Bäume werden in allen ihren Teilen (Krone, Stamm, Wurzelwerk) geschützt. Die einschlägigen DIN und Regeln der Technik (DIN 18920, RAS-LP 4, ZTV Baumpflege) werden eingehalten bzw. deren Einhaltung auf der Baustelle wird sichergestellt.

 

Kosten

Nach Vertiefung der Planung zur Erlangung eines höheren Detaillierungsgrads und weiterer Abstimmungen zwischen Nutzer und den fachlich Beteiligten liegt nun das Ergebnis der Planungsstufe II vor. Diese mündet in der nun vorliegenden Kostenberechnung auf Basis genauerer Massenermittlungen und aktueller Baukosten.

Nachfolgend sind die kostenbeeinflussenden Risiken beschrieben.

1.    Kostensteigerung wegen Baukonjunktur

Auf Grund der aktuellen Situation im Bausektor und der damit verbundenen hohen Auslastung der Baufirmen kann eine Vergabe von Bauleistungen aktuell oft nur zu erhöhten Preisen erfolgen. Trotz der berücksichtigten Sicherheiten in der Kostenberechnung können − auf Grund der unüberschaubaren konjunkturellen Lage − Mehrkosten im Zuge der Bauausführung nicht ausgeschlossen werden.

2.    Unvorhergesehenes

Unvorhergesehenes ist in der Kostenberechnung des Gesamtprojekts als pauschaler Prozentsatz mit ca. 15,2 % berücksichtigt.

 

 

 

Fördermittel

Am 16.06.2016 wurde die erste Änderung des Grundsatzbeschlusses zur „Um-setzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes“ durch die Stadtverordneten gefasst (2016-21/DS-I(A)0024). Aus dem Bundesprogramm (Kommunalinvestitions-förderungsgesetz – KInvFG bzw. KIP-B) sollen Mittel für die Sanierung der Kita beantragt werden. Mit der dritten Änderung des Grundsatzbeschlusses vom 09.05.2018 (Magistratsvorlage Nr. 2018-148 vom 25.04.2018, 2016-21/DS-I(A)0401) wurde die Höhe der Fördermittel noch einmal an die geplanten Maßnahmen angepasst. Der erwartete Zuschuss für den Bauabschnitt eins und zwei beträgt 770.000,00 €.

 

Terminplanung:

Projekt- und Vergabebeschluss Magistrat:                    12.06.2019

Ausschuss Umwelt, Planen und Bauen:                        19.06.2019

Stadtverordnetenversammlung:                                      27.06.2019

 

Auf Grund der terminlichen Vorgaben aus den Förderrichtlinien des Kommunalinvestitionsprogramms muss die Sanierung im Herbst 2020 abgeschlossen sein.

 

Beauftragung Baufirmen:                                                  Anfang Juli 2019

Neubeschichtung Holzverkleidung:                                 Juli 2019

Austausch Fensterelemente,

raumweise in Abschnitten:                                                Sept./ Okt. 2019

Fertigstellung:                                                                     Mitte Okt. 2019

Übergabe an Nutzer:                                                          Mitte/ Ende Okt. 2019

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.12.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) wird der OPG (ehemals EEG) seit 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos übertragen.

 

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Natur- und Artenschutz:

Wie im Erläuterungsbericht geschrieben, sind die im Arbeitsbereich (einschließlich Baustelleneinrichtung) befindlichen Bäume entsprechend der einschlägigen Regelwerke (DIN 18920, RAS-LP 4, ZTV Baumpflege) während der gesamten Bauzeit zu schützen.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich im Bereich der Fenster (Rollladenkästen) Lebensstätten besonders und streng geschützter Tierarten (z.B. europäische Vogelarten, Fledermäuse, Hornissen) befinden. Wiederholt genutzte Lebensstätten dieser Arten dürfen nicht beschädigt oder entfernt werden und die Tiere dürfen während der Fortpflanzungs-, Mauser- und Überwinterungszeiten nicht erheblich gestört werden. Um Verzögerungen im Bauablauf zu vermeiden, sollen daher die potenziell relevanten Strukturen rechtzeitig im Vorfeld untersucht werden, um geeignete Schutz- und Ersatzmaßnahmen sowie eine ggf. zu ändernde Bauabfolge einplanen zu können.

Die Schaffung künstlicher Nisthilfen und Quartiere ist dringend erforderlich, um dem Verlust der Artenvielfalt im Stadtgebiet entgegenzuwirken. Gerade gebäudebrütende Vögel und andere fassadenbewohnende Tiergruppen sind zunehmend auf solche Hilfen angewiesen, da ihre Ruhe- und Brutstätten durch Beseitigung - u.a. im Rahmen von Fassadensanierungen - bereits in hohem Maße verloren gingen und dieser Verlust weiterhin fortschreitet. Die Stadt Offenbach sollte mit gutem Beispiel vorangehen und geeignete Elemente (z. B. Spaltenquartiere für Fledermäuse, Niststeine / -höhlen für z. B. Stare, Sperlinge u.a.) in oder an ihren Gebäuden integrieren. Künstliche Nisthilfen sind in verschiedenen Varianten möglich, die insbesondere dann, wenn ohnehin Gerüste gestellt werden müssen, kostengünstig angebracht werden können. Im Sinne der Umweltbildung ist es außerdem wichtig, gerade jungen Menschen die Bedeutung des Artenschutzes zu erklären, damit sie ein Verständnis dafür entwickeln können. Die Anbringung künstlicher Nisthilfen und Quartiere an der Kita fördert die direkte und dauerhafte Erlebbarkeit.

 

Bodenschutz:

Bezüglich des Bodenschutzes bestehen keine Bedenken.

 

Gewässerschutz:

Bezüglich des Gewässerschutzes bestehen keine Bedenken.

Hinweis: Sollte zur Aufarbeitung der Holzverkleidung Oberflächenschutzfarbe bzw. Lacke eingesetzt werden, ist der Arbeitsbereich so abzudecken bzw. zu sichern, dass keine heruntertropfende Farbe in das Erdreich sickern kann.

 

Immissionsschutz:

Bezüglich des Immissionsschutzes bestehen keine Bedenken.

 

Klimaschutz:

Laut Erläuterungsbericht entsprechen die zum Einbau vorgesehenen Fenster und Fenstertüren dem derzeitigen gesetzlichen Mindeststandard der Energieeinsparverordnung. Um einen langfristig nachhaltigen Energiestandard zu erreichen, sollten jedoch Fenster und Fenstertüren mit einer 3-fach-Verglasung eingebaut werden.

 

Der Erläuterungsbericht trifft keine Aussage darüber, ob die vorhandenen Rollläden erhalten oder ausgetauscht werden. In jedem Fall ist für den sommerlichen Hitzeschutz eine ausreichende Verschattungsmöglichkeit an der Südost- und Südwestfassade vorzusehen.

 

Erläuterung zur Kostenberechnung

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 57.910,90 €.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen, die geprüfte Kostenberechnung sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Lageplan

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