Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0616Ausgegeben am 13.06.2019

Eing. Dat. 13.06.2019

 

 

 

 

 

Antrag der Stadt Offenbach am Main auf Aufnahme der Ortskerne Bieber und Bürgel in das Städtebauförderprogramm „Aktive Kernbereiche in Hessen“

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-207 (Dez. IV, Amt 60) vom 12.06.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main wird beauftragt, für den in Anlage 1 bezeichneten Geltungsbereich auf Grundlage des als Anlage 2 beigefügten Antrags die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Kernbereiche in Hessen“ zu beantragen. Das Programmgebiet erhält den Arbeitstitel „Aktive Ortskerne Bieber und Bürgel“.

 

2.     Bei Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm wird der Magistrat beauftragt,

 

a.         das bereits erarbeitete Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (ISEK) für den Ortskern Bürgel im Hinblick auf die formalen Anforderungen eines ISEK der Städtebauförderung zu ergänzen sowie unter Beteiligung der Bürger und lokalen Akteure ein Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept für den Ortskern Bieber mit Planungszielen und Maßnahmenkatalog für die anschließende rund zehnjährige Programmlaufzeit zu erarbeiten. Beide Konzepte mit ihren Maßnahmenkatalogen und Kostenschätzungen als Orientierungsrahmen der Umsetzungsphase der Städtebauförderung werden den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorgelegt,

 

b.         eine ämter- und verwaltungsübergreifende Steuerungsstruktur unter Projektleitung der Stadtentwicklung zu bilden. Diese wird beauftragt, die Inhalte, Verantwortlichkeiten und die Finanzierung zu erarbeiten, die Programmumsetzung zu begleiten sowie die Einbeziehung aller relevanten Stellen sowie der Öffentlichkeit in die Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzepts sicherzustellen,

 

c.         eine Lokale Partnerschaft aus privaten und zivilgesellschaftlichen Akteuren aus den Stadtteilen Bieber und Bürgel zu bilden. Die Lokale Partnerschaft ist innerhalb des ersten Programmjahrs zu etablieren. Dabei ist auf die Beteiligungsstruktur des Stadtteilentwicklungsprozesses Bürgel sowie auf die aktive Vereinsstruktur in Bieber und Bürgel zurückzugreifen.

 

3.     Gemäß den Anforderungen des Bund-Länder-Programms „Aktive Kernbereiche in Hessen“ stellt die Stadt Offenbach bei Aufnahme in das Städtebauförderungs-programm sicher, dass die kommunalen Eigenmittel für die beantragten Gesamt-kosten sowie die mit Investitionen verbundenen Folgekosten bereitgestellt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 12 Mio. Euro innerhalb der kommenden 15 Jahre (Zehn Jahre Programmlaufzeit; fünf Jahre Nachwirkzeit durch Verplichtungsermächtigungen auf den Landeshaushalt). Der kommunale Eigenanteil beträgt maximal 33 % der förderfähigen Gesamtkosten. Der Magistrat wird beauftragt, nach Aufnahme in das Förderprogramm die benötigten finanziellen Mittel in den entsprechenden Haushaltsjahren zu veranschlagen.

 

 

Begründung:

 

Das Städtebauförderprogramm „Aktive Kernbereiche“ wird 2019 fortgesetzt. Das Programm fördert aufeinander abgestimmte Maßnahmen zur Stärkung von Ortszentren als attraktive Wohnstandorte und belebte Versorgungsbereiche.

Das Städtebauförderprogramm bietet sich aus fachlicher Sicht für Bieber und Bürgel an, um die Wohn- und Versorgungsfunktion der Ortskerne zu stärken und das aktive Engagement der Bürgerschaft und Vereine zu sichern sowie zielgerichtet zu fördern. Da sich die Schwerpunktthemen in den beiden Stadtteilen (Sicherung des historischen Stadtbilds, Attraktivierung der Aufenthaltsqualität, Aufwertung der Dorfstraßen und öffentlichen Plätze, Stabilisierung der Nahversorgungenfunktion etc.) ähneln, können Synergien geschaffen und Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden. Auf bereits gewonnene Erkenntnisse kann aufgebaut werden. Daher bedingt eine Bewerbung der beiden Stadteile keine doppelte Maßnahmenanzahl. Vielmehr sind strategische Ansätze übertragbar und es sollen sich die städtebaulichen Maßnahmen gleichmäßig auf beide Ortszentren verteilen. Steuerungskosten und Gelder für das Kernbereichsmanagement und die Hessen Agentur könnten geteilt werden.

 

2018 erfolgte bereits eine Bewerbung Bürgels für das Förderprogramm (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.04.2018 (2016-21/DS-I(A)0403)). Diese blieb jedoch aufgrund der Vielzahl an Bewerbern erfolglos. Eine erneute Bewerbung erscheint für die Umsetzung der bereits erarbeiteten, investiven Maßnahmen aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept Bürgels sinnvoll. Außerdem kann mithilfe des Förderpogramms in Bieber ein ISEK beteiligungsorientriet erarbeitet und dessen investiven Maßnahmen umgesetzt werden. Die Doppelbewerbung beider Ortskerne erscheint v. a. auch sinnvoll, da in Hessen kleinere Zentren bereits (interkommunale) Kooperationen eingegangen sind und sich erfolgreich um die gemeinsame Programmaufnahme beworben haben.

 

Die Planungsziele, potenzielle Maßnahmen und der bisher überschlägig geschätzte finanzielle Rahmen des Programms werden im ausgearbeiteten förmlichen Programmaufnahmeantrag der Stadt Offenbach am Main (Anlage 2) benannt. Diese Inhalte des Antrags sind für den Fördergeber zur Projekteinordnung und -planung erforderlich, für die Stadt Offenbach allerdings noch ohne bindende Wirkung. Verbindliche Zielaussagen und Maßnahmen werden erst in den Integrierten Entwicklungskonzepten aufgezeigt. Diese werden den Stadtverordneten rund ein Jahr nach der Programmaufnahme zur Beschlussfassung in die Städtebauförderung vorgelegt. Die Realisierung der in Bieber und Bürgel verfolgten Planungsziele sind mit Kosten für Maßnahmen in Höhe von ca. 12 Mio. € verbunden. Hierzu bietet das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Kernbereiche in Hessen“ den geeigneten Rahmen, die Investitionen zu refinanzieren. Die Förderquote beträgt mindestens

66 %, für finanzschwache Kommunen mehr – je nach Stellung im Finanz- und Lastenausgleich nach Finanzausgleichgesetz.

 

Der Geltungsbereich des zur Aufnahme beantragten Programmgebiets umfasst die Ortskerne Bieber und Bürgel (Anlage 1). Der Geltungsbereich Bieber beinhaltet den historischen Ortskern und die angrenzenden gründerzeitlichen Erweiterung zwischen Brückenstraße und Bahnstrecke sowie zwischen Bieber und Anzengruberstraße. Auch der Geltungsbereich Bürgel reicht vom historischen Dorfkern bis zur gründerzeitlichen Erweiterung rund um die Lang- und Von-Behring-Straße.

 

Über Programmaufnahmen wird auf Landesebene entschieden. Hierzu hat der Fördergeber ein formalisiertes Antragsverfahren vorgesehen, auf dessen Grundlage die Bewerbungen interessierter Kommunen bis Mitte Juni 2019 erfolgen müssen. Im Antragsverfahren wird ausdrücklich die Fassung eines Grundsatzbeschlusses der Städte zur Beauftragung ihrer Magistrate mit der Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts sowie zum Aufbau einer Steuerungsstruktur und einer Lokalen Partnerschaft gefordert. Außerdem soll durch die Stadt Offenbach am Main erklärt werden, dass nach der Aufnahme in das Städtebauförderprogramm kommunale Eigenmittel zur skuzessiven Maßnahmenumsetzung bereitgestellt sowie entsprechende Produktsachkonten in Ergebnis- und Finanzhaushalt werden.

Anlagen:

1.  Räumlicher Geltungsbereich des zu beantragenden Fördergebiets

2.  Förmlicher Aufnahmeantrag der Stadt Offenbach am Main

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.