Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 27. Juni 2019

 

 

 

 

 

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Stadträumliche Gliederung – Stadtteile
hier: Satzung über die Stadtteilbenennung zur Festlegung und Benennung der Stadtteile im Gebiet der Stadt Offenbach am Main (Stadtteilsatzung)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-164 - Dezernat I (Amt 10), III (Amt 81), IV
(Ämter 62 und 60) vom 22.05.2019, 2016-21/DS-I(A)0603
Änderungsantrag DIE LINKE. vom 26.06.2019, 2016-21/DS-I(A)0603/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0603

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Die in der Anlage beigefügte „Satzung über die Stadtteilbenennung zur Festlegung und Benennung der Stadtteile im Gebiet der Stadt Offenbach am Main (Stadtteilsatzung)“ wird beschlossen.

 

2.    Der Magistrat wird beauftragt, die unter 1. erfolgte Festlegung und Benennung der Stadtteile in allen Satzungen, Richtlinien und Veröffentlichungen nachzuführen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0603/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der in der Anlage unter §1 mit der Stadtteil-Nr. 103 aufgeführte Stadtteil „Hafen“ wird ersatzlos gestrichen. Das Gebiet wird dem Nordend zugerechnet. Die Stadtteile „Nordend“, „Westend“, „Mathildenviertel“ und „Offenbach Ost“ rutschen in der Nummerierung entsprechend auf.

 

 

2016-21/DS-I(A)0603

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Die in der Anlage beigefügte „Satzung über die Stadtteilbenennung zur Festlegung und Benennung der Stadtteile im Gebiet der Stadt Offenbach am Main (Stadtteilsatzung)“ wird beschlossen.

 

2.     Der Magistrat wird beauftragt, die unter 1. erfolgte Festlegung und Benennung der Stadtteile in allen Satzungen, Richtlinien und Veröffentlichungen nachzuführen.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung