Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 27. Juni 2019
TOP 6
Neuvergabe des Leistungsvertrages Abschleppen von
ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen und Schrottfahrzeugen,
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-167 (Dez. II, Amt 32) vom 22.05.2019,
2016-21/DS-I(A)0604
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Neuvergabe des Leistungsvertrages über die Durchführung von Abschleppmaßnahmen hinsichtlich ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge und nicht zugelassener Fahrzeuge/Schrottfahrzeuge wird zugestimmt.
2. Die Ausschreibung der projektspezifischen Leistungsmerkmale erfolgt als
EU-weite offene Ausschreibung gemäß den Vorgaben der VOL
sowie den Richtlinien der Stadt Offenbach am Main über die Ausschreibung
und Vergabe von Leistungen.
3. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 30.000 € für das Abschleppen von
Fahrzeugen stehen unter dem Produktkonto 02020300 „Beseitigung ordnungswidriger Zustände“ im Ergebnishaushalt 2019 zur Verfügung. Wegen der steigenden Zahl der in Offenbach abgestellten Autowracks, bei denen ein Verursacher nicht zu ermitteln ist, werden für die Folgejahre Mittel in Höhe von 60.000 € eingeplant.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung