Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 27.04.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 27. Juni 2019
TOP 10
Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Heusenstammer Weg 63
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-192 (Dez. I, Amt 80) vom 12.06.2019,
2016-21/DS-I(A)0608
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:
1. Das zum 30.06.2025 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Heusenstammer Weg 63 = 516 m² wird um 40 Jahre verlängert.
2. Der Erbbauzins wird neu festgesetzt auf 4.024,80 EUR/Jahr (7,80 EUR/m²) und bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.
3. Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erbbauberechtigten getragen.
Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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