Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 27. Juni 2019

 

 

 

 

 

TOP 15

Bieber Waldhof West – Städtebaulicher Wettbewerb im Programm „Nachhaltiges Wohnumfeld“ hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-203 (Dez. IV, Amt 60) vom 12.06.2019,
2016-21/DS-I(A)0613
Ergänzungsantrag SPD vom 26.06.2019, 2016-21/DS-I(A)0613/1

 

 

Beschlusslage:

Vor Aufruf des TOP 15 verlässt Frau Stv. Reichenbach (CDU) den Stadtverordnetensitzungssaal. Die Lautsprecheranlage wird ausgeschaltet.

 

2016-21/DS-I(A)0613

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.    Der Durchführung eines freiraumplanerisch-städtebaulichen Ideenwettbewerbs für das Planungsgebiet „Bieber Waldhof West“ zu Kosten von insgesamt 205.000,00 € wird zugestimmt.

Ziel des Wettbewerbs ist die Gestaltung eines attraktiven Übergangs vom Landschaftsraum der Bieber nach Bieber Waldhof, unter Schaffung von rd. 600 neuen Wohneinheiten mit einer Zielgröße von 10 Hektar „Wohnbaufläche“. Die weiteren Flächen sind einer „ökologische bedeutsame Flächennutzung – Vorranggebiet Regionaler Grünzug (Freizeitnutzung)“, bzw. „Vorranggebiet Natur und Landschaft“ zuzuordnen und ggf. einer ökologischen Aufwertung zuzuführen.

 

2.    Die erforderlichen Mittel werden auf dem Produktkonto 09010600.6771000060 „Gutachten, Prüfungen und Ingenieurleistungen“ wie folgt bereitgestellt:

Haushalt 2019: 205.000,00 € HH-Mittel
(davon erfolgte Rückstellungen in Höhe von 205.000,00 €).

 

3.    Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

Zuwendung über das Produktkonto 09010600.5421000060 „Fördermittel Land – nachhaltiges Wohnumfeld“ in Höhe von                                   100.000,00 €

Kreditmarktmittel                                                                          105.000,00 €

Gesamt                                                                                         205.000,00 €

 

 

 

 

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0613/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

Punkt 4.  Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen des freiraumplanerischen-städtebaulichen Ideenwettbewerbs eine Beteiligung von Bürgern, Eigentümern und zivilgesellschaftlichen Akteuren – beispielsweise der Arbeitskreis Waldhof – durchzuführen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0613

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.     Der Durchführung eines freiraumplanerisch-städtebaulichen Ideenwettbewerbs für das Planungsgebiet „Bieber Waldhof West“ zu Kosten von insgesamt 205.000,00 € wird zugestimmt.

Ziel des Wettbewerbs ist die Gestaltung eines attraktiven Übergangs vom Landschaftsraum der Bieber nach Bieber Waldhof, unter Schaffung von rd. 600 neuen Wohneinheiten mit einer Zielgröße von 10 Hektar „Wohnbaufläche“. Die weiteren Flächen sind einer „ökologische bedeutsame Flächennutzung – Vorranggebiet Regionaler Grünzug (Freizeitnutzung)“, bzw. „Vorranggebiet Natur und Landschaft“ zuzuordnen und ggf. einer ökologischen Aufwertung zuzuführen.

 

2.     Die erforderlichen Mittel werden auf dem Produktkonto 09010600.6771000060 „Gutachten, Prüfungen und Ingenieurleistungen“ wie folgt bereitgestellt:

Haushalt 2019: 205.000,00 € HH-Mittel
(davon erfolgte Rückstellungen in Höhe von 205.000,00 €).

 

3.     Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

Zuwendung über das Produktkonto 09010600.5421000060 „Fördermittel Land – nachhaltiges Wohnumfeld“ in Höhe von                                                            100.000,00 €

Kreditmarktmittel                                                                           105.000,00 €

Gesamt                                                                                         205.000,00 €

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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