Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 27. Juni 2019

 

 

 

 

 

TOP 18

Antrag der Stadt Offenbach am Main auf Aufnahme der Ortskerne Bieber und Bürgel in das Städtebauförderprogramm „Aktive Kernbereiche in Hessen“
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-207 (Dez. IV, Amt 60) vom 12.06.2019,
2016-21/DS-I(A)0616

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.     Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main wird beauftragt, für den in Anlage 1 bezeichneten Geltungsbereich auf Grundlage des als Anlage 2 beigefügten Antrags die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Kernbereiche in Hessen“ zu beantragen. Das Programmgebiet erhält den Arbeitstitel „Aktive Ortskerne Bieber und Bürgel“.

 

2.     Bei Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm wird der Magistrat beauftragt,

 

a.    das bereits erarbeitete Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (ISEK) für den Ortskern Bürgel im Hinblick auf die formalen Anforderungen eines ISEK der Städtebauförderung zu ergänzen sowie unter Beteiligung der Bürger und lokalen Akteure ein Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept für den Ortskern Bieber mit Planungszielen und Maßnahmenkatalog für die anschließende rund zehnjährige Programmlaufzeit zu erarbeiten. Beide Konzepte mit ihren Maßnahmenkatalogen und Kostenschätzungen als Orientierungsrahmen der Umsetzungsphase der Städtebauförderung werden den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorgelegt,

 

b.    eine ämter- und verwaltungsübergreifende Steuerungsstruktur unter Projektleitung der Stadtentwicklung zu bilden. Diese wird beauftragt, die Inhalte, Verantwortlichkeiten und die Finanzierung zu erarbeiten, die Programmumsetzung zu begleiten sowie die Einbeziehung aller relevanten Stellen sowie der Öffentlichkeit in die Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzepts sicherzustellen,

 

c.    eine Lokale Partnerschaft aus privaten und zivilgesellschaftlichen Akteuren aus den Stadtteilen Bieber und Bürgel zu bilden. Die Lokale Partnerschaft ist innerhalb des ersten Programmjahrs zu etablieren. Dabei ist auf die Beteiligungsstruktur des Stadtteilentwicklungsprozesses Bürgel sowie auf die aktive Vereinsstruktur in Bieber und Bürgel zurückzugreifen.

 

3.     Gemäß den Anforderungen des Bund-Länder-Programms „Aktive Kernbereiche in Hessen“ stellt die Stadt Offenbach bei Aufnahme in das Städtebauförderungs-programm sicher, dass die kommunalen Eigenmittel für die beantragten Gesamt-kosten sowie die mit Investitionen verbundenen Folgekosten bereitgestellt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 12 Mio. Euro innerhalb der kommenden 15 Jahre (Zehn Jahre Programmlaufzeit; fünf Jahre Nachwirkzeit durch Verplichtungsermächtigungen auf den Landeshaushalt). Der kommunale Eigenanteil beträgt maximal 33 % der förderfähigen Gesamtkosten. Der Magistrat wird beauftragt, nach Aufnahme in das Förderprogramm die benötigten finanziellen Mittel in den entsprechenden Haushaltsjahren zu veranschlagen.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung