Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.09.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0663Ausgegeben am 05.09.2019
Eing. Dat. 05.09.2019
Erschließungsbeitragssatzung für die Immissionsschutzanlage Bieber-Nord
(Lärmschutzwand entlang der S-Bahn-Strecke) - im Bebauungsplangebiet
Nr. 536 A „Bieber-Nord“ der Stadt Offenbach am Main
hier: Änderung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-334 (Dez. IV, Amt 60) vom 04.09.2019
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung die anliegende
Änderung der Erschließungsbeitragssatzung für die Immissionsschutzanlage
Bieber-Nord (Lärmschutzwand entlang der S-Bahn-Strecke) im
Bebauungsplangebiet Nr. 536 A „Bieber-Nord“ der Stadt Offenbach am Main
beschließt.
Begründung:
Die Satzung beinhaltet das Bauprogramm. Dieses ist wesentlicher Bestandteil der Satzung. Die eingangs gewählte und am 07.05.2015, 2011-16/ DS-I (A) 0697, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Bauausführung wurde im Zuge der vertiefenden Planung nochmals planerisch überarbeitet. So wird die Lärmschutzanlage aufgrund des angrenzenden Begleitgrüns sowohl der Straße als auch der Immissionsschutzanlage keine spezielle Entwässerungseinrichtung mehr benötigen. Daher entfällt die Entwässerung als Herstellungsmerkmal in § 2 der Satzung.
Aus Gründen der Rechtssicherheit soll dies in der Satzung entsprechend nachgeführt werden.
Die Vorlage wurde mit dem Rechtsamt abgestimmt.
Anlagen:
1. Präambel und geänderter Text von § 2 der Erschließungsbeitragssatzung
2. § 2 der Erschließungsbeitragssatzung v. 07.05.2014
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