Auszug aus der beschlossenen Erschließungsbeitragssatzung vom 07.05.2014

 

§ 2      Merkmale der endgültigen Herstellung – Entstehen der sachlichen Beitragspflicht

 

Die Immissionsschutzanlage (Lärmschutzeinrichtung) Bieber-Nord (Lärmschutzwand Mühlheimer Weg – im Bebauungsplangebiet 536 A) ist endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen im Eigentum der Stadt stehen und das Ausbauprogramm einschließlich ihrer Entwässerung und Begrünung (siehe Anlage) verwirklicht ist.