Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 17.04.2024


 

Erschließungsbeitragssatzung für die Immissionsschutzanlage Bieber-Nord (Lärmschutzwall/Lärmschutzwand entlang der B 448 - im Bebauungsplangebiet Nr. 536 A „Bieber-Nord“) der Stadt Offenbach am Main

 

Aufgrund von § 132 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit den §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl.  S. 291) sowie gemäß § 13 der Erschließungsbeitragssatzung vom 19. Juni 1997, geändert am 06. Dezember 2007, hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am xxxxxx folgende Änderung der Satzung beschlossen:

 

 

Artikel 1

 

§ 2 „Merkmale der endgültigen Herstellung – Entstehen der sachlichen Beitragspflicht“ erhält folgende Fassung:

 

Die Immissionsschutzanlage (Lärmschutzeinrichtung) Bieber-Nord (Lärmschutzwall/Lärmschutzwand entlang der B 448 - im Bebauungsplangebiet Nr. 536 A „Bieber-Nord“) ist endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen im Eigentum der Stadt stehen und das Ausbauprogramm (siehe Anlage) verwirklicht ist.

 

 

Artikel 2

 

Diese Änderung der Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Offenbach am Main, den

 

Der Magistrat

 

 

 

Paul-Gerhard Weiß

Stadtrat

 

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