Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. September 2019

 

 

 

 

 

TOP 14
Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB für das „City Center“
hier: Zustimmung zum Städtebaulichen Vertrag

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-332 (Dez. IV, Amt 60) vom 04.09.2019,
2016-21/DS-I(A)0661
Änderungsantrag SPD vom 19.09.2019, 2016-21/DS-I(A)0661/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0661

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage 1 mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Dem Städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zwischen der Stadt Offenbach am Main und CIC-OF GmbH, Berliner Straße 48, 63065 Offenbach am Main, wird zugestimmt.

 

2.     Die geschätzten Kosten in Höhe von 127.000,00 € für die Anpassung der öffentlichen Straßenbeleuchtung sind im Haushalt 2021 zu veranschlagen.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage 1 ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0661/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

1.     Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt, dass mit dem vorliegenden städtebaulichen Vertrag für das City Center der Rückbau der Reste der Zweiten Ebene und die Revitalisierung des City Centers in greifbare Nähe rücken.
Sie stellt fest, dass hiermit eine erhebliche städtebauliche Aufwertung einhergeht und sich mit dem dadurch entstehenden Platzcharakter die Chance eines qualitativen Entwicklungssprungs für eine zentrale Stelle der Innenstadt bietet.

a.     Sie fordert den Magistrat deshalb auf, dafür Sorge zu tragen, dass die neue Fassade des City Centers in Form und Farbgebung sich zwar einerseits harmonisch in die Umgebungsbebauung einfügt, dabei jedoch andererseits eine zu große Einförmigkeit der Bebauung vermeidet, die dem Verweilcharakter des Platzes abträglich wäre.

 

b.     Sie stimmt darin überein, dass eine Gestaltung dieses für die Offenbacher Innenstadt und ihre Außenwirkung überragend wichtigen Platzes nicht allein durch den Gaststättenfreisitz der im City Center ansässigen Gastronomie erfolgen kann und darf. Vielmehr muss ein solcher Freisitz mit den eigentlichen Gliederungs- und Gestaltungselementen des Platzes zusammenwirken. Erforderlich ist eine dauerhafte platzartige Gestaltung der Freifläche mit angemessenen urbanen Elementen wie etwa Bäumen, Kunstobjekten, einem Brunnen oder Wasserspielen. Stadtgeschichtliche Aspekte sowie die vorgesehene Umgestaltung des Marktplatzes sind zu berücksichtigen.

 

c.     Sie betont, dass sich die Versorgung der Innenstadt mit öffentlichen Toiletten nicht verschlechtern darf, sondern verbessern muss. Sie fordert daher den Magistrat auf zu beachten, dass die bestehende öffentliche Toilette nicht eher abgebaut wird, bis im Zuge des Umbaus des City Centers eine dauerhaft nutzbare, öffentlich zugängliche, barrierefreie Toilettenanlage in Betrieb geht.

2.     Mit vorstehenden Maßgaben stimmt die Stadtverordnetenversammlung dem Städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zwischen der Stadt Offenbach am Main und CIC-OF GmbH, Berliner Straße 48, 63065 Offenbach am Main zu.

3.     Die geschätzten Kosten in Höhe von 127.000,00 € für die Anpassung der öffentlichen Straßenbeleuchtung sind im Haushalt 2021 zu veranschlagen. 

 

 

2016-21/DS-I(A)0661

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage 1 mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Dem Städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zwischen der Stadt Offenbach am Main und CIC-OF GmbH, Berliner Straße 48, 63065 Offenbach am Main, wird zugestimmt.

 

2.     Die geschätzten Kosten in Höhe von 127.000,00 € für die Anpassung der öffentlichen Straßenbeleuchtung sind im Haushalt 2021 zu veranschlagen.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage 1 ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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