Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0673Ausgegeben am 14.10.2019

Eing. Dat. 18.09.2019

 

 

 

 

 

Land muss finanzielle Auswirkungen Bundesteilhabegesetz ausgleichen

Antrag SPD und DIE LINKE. vom 18.09.2019

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach fordert die Hessische

Landesregierung auf, die erheblichen Mehrbelastungen für die Kommunen durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auszugleichen.

 

 

Begründung:

 

Die notwendige und sinnvolle Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ist ein

Kraftakt für die Kommunen und den Landeswohlfahrtsverband. Die Mehrkosten zur Umsetzung werden alleine für Hessen auf einen hohen mehrstelligen Millionenbetrag pro Jahr geschätzt. Auch auf die Stadt Offenbach kommen letztlich Mehrbelastungen von ca. 2,6 Millionen Euro zu, wobei hierin zusätzlich anfallende Personalkosten noch nicht mitberücksichtigt sind.

 

Während andere Bundesländer sich bereits zum Ausgleich der Mehraufwendungen bereit erklärt haben, trifft die Hessische Landesregierung dazu keine Aussagen. Das Land muss hier seiner Verantwortung gerecht werden und die Landkreise bzw.

kreisfreien Städte sowie den Landeswohlfahrtsverband entsprechend finanziell

ausstatten, damit diese die gesetzlichen Vorgaben umsetzen können.

 

Sowohl der Hessische Landkreistag als auch der Ausschuss für Soziales und

Integration des Hessischen Städtetages haben bereits beschlossen, die

Landesregierung möge die Kommunale Familie bei der Umsetzung des

Bundesteilhabegesetzes in einem angemessenen Umfang finanziell unterstützen.