Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0683Ausgegeben am 22.10.2019

Eing. Dat. 18.10.2019

 

 

 

 

 

Angemessene Beteiligung des Landes Hessen bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

Antrag AfD vom 28.09.2019

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt die Beschlussfassung des Hessischen Landkreistages sowie des Ausschusses für Soziales und Integration des Hessischen Städtetages und fordert seitens der Hessischen Landesregierung eine angemessene finanzielle Beteiligung bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes BTHG.

 

 

Begründung:

 

Am 01. Januar 2020 tritt das Bundesteilhabegesetz BTHG in Kraft, mit erheblichen Auswirkungen auf die Zuständigkeiten und Aufgaben der hessischen Kommunen und dem Landeswohlfahrtsverband LWV hinsichtlich der Betreuung von behinderten Menschen.

 

Der LWV, der wiederum von den hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten getragen wird, beziffert die dadurch künftig für die Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden entstehenden Mehrkosten auf ca. 96 Millionen Euro, von denen etwa 2,4 Millionen Euro auf die Stadt Offenbach entfallen.

 

Als Ergebnis der erheblichen finanziellen Mehrbelastung der Städte und Gemeinden, sind in Mecklenburg-Vorpommern seitens des Landkreises Ludwiglust-Parchim und der Hansestadt Rostock bereits zwei Klagen beim Landesverfassungsgericht Greifswald anhängig, mit dem Ziel, vom Land auskömmlicher für die neuen, zusätzlichen Aufgaben und Anforderungen, die durch das BTHG künftig von den Kommunen zu schultern sind, ausgestattet zu werden. Die Stadt Offenbach sollte diesem Beispiel folgen.