Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0692Ausgegeben am 31.10.2019

Eing. Dat. 31.10.2019

 

Taxentarif über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit Taxen im Stadtgebiet Offenbach/Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-401 (Dez. II, Amt 32) vom 30.10.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr von Taxen vom 11.12.2014 wird aufgehoben.

 

2.    Die Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit Taxen (Taxentarif) im Stadtgebiet Offenbach/Main gemäß § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 2 Ziffer 2 der Hessischen Verordnung über die Zuständigkeit nach dem PBefG vom 10.10.1997 wird erlassen (Anlage 1).

 

 

Begründung:

 

Die derzeit gültige Verordnung über die Beförderungsentgelte (Taxentarif) ist seit dem 11.12.2014 in Kraft.

Im Januar dieses Jahres beantragte die Taxi Union Offenbach e.V. eine Änderung des Taxentarifs. Sie begründet den Antrag insbesondere mit steigenden Personalkosten, die in Folge der Mindestlohnerhöhung zu tragen sind.

Darüber hinaus seien weitere Beschaffungskosten in Form von gestiegenen Kraftstoffpreisen, sowie einer erheblichen Steigerung der allgemeinen Fixkosten wie z.B. Beiträge für die Kfz-Versicherungen, Ersatzteile, Fahrzeugpreise zu verzeichnen.

 

Mit der Anhebung des Tarifs wird die allgemeine Kostensteigerung berücksichtigt.

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens haben die beteiligten Institutionen (IHK, Landesverband Hessen für das Personenbeförderungsgewerbe e.V.) keine Bedenken gegen die Anhebung des Taxentarifs geäußert. Der Einwand seitens der IHK hinsichtlich der beantragten Grundpreiserhöhung von 4,00 € auf 5,00 € wurde mittels Kompromiss, in Form von einer Anpassung auf 4,50 €, Rechnung getragen.  Die Änderung hat keine finanzielle Auswirkung für die Stadt Offenbach/Main.   

Die Tarife bewegen sich im Vergleich zu anderen hessischen Städten und Gemeinden im Mittel.

Anlage 1: Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit Taxen

Anlage 2: Gegenüberstellung der alten und neuen Taxentarife

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.