Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0700Ausgegeben am 14.11.2019

Eing. Dat. 17.10.2019

 

 

 

 

 

Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2020

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-381 (Dez. II, Amt 20) vom 16.10.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1. die Haushaltssatzung 2020 wird beschlossen und damit der Haushaltsplan 2020 und der Stellenplan für das Jahr 2020 festgesetzt.

 

2. das beigefügte Investitionsprogramm 2020 wird beschlossen und von der mittelfristigen Finanzplanung Kenntnis genommen.

 

 

Begründung:

 

Nach § 97 Abs. 3 HGO ist die Haushaltssatzung von der Stadtverordneten-versammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Haushaltssatzung schließt die Festsetzung der Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte (Produktbudgets), des Ergebnis- / Finanzhaushalts und des Stellenplanes, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 94 Abs. 1 HGO i.V. mit § 1 GemHVO), ein.

 

Das Investitionsprogramm ist nach § 101 HGO als Grundlage für die Finanzplanung zu beschließen.

 

Im Übrigen wird zur Begründung auf die beigefügten Unterlagen verwiesen.

Anlagen:

Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2020

Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2020

 

Verteiler:

9 x Fraktionen

4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.

 

Die Anlagen wurden den Stadtverordneten in elektronischer Form (Cloud) zur Verfügung gestellt.