Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14. November 2019

 

 

 

 

 

TOP 22
Grundstücksverkauf Blumenstraße 88, 63069 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-397 (Dez. I, Amt 80) vom 30.10.2019,
2016-21/DS-I(A)0689

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und des Stadtverordneten Dominik Imeray (JO) mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an den in der Anlage genannten Käufer die Grundstücke Gemarkung Offenbach Flur 8 Nr. 146/64 = 430 m² und Nr. 146/56 = 18 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 199.808,00 EUR (446,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von dem Käufer getragen.

4.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung