Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14. November 2019

 

 

 

 

 

TOP 28
Neubau Kindertagesstätte Brandenburger Straße (11) - KIPL
hier: Bereitstellung zusätzlicher Mittel

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-414 (Dez. IV, Amt 60) vom 30.10.2019,
2016-21/DS-I(A)0698

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.  Der Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den Abbruch des Altbaus und den Neubau der Kindertagesstätte (Kita 11), Brandenburger Straße 3, 63067 Offenbach am Main, wird zugestimmt.

 

Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich gemäß der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung von 6.300.00,00 € um 1.000.000,00 € auf nun mehr 7.300.000,00 €.

 

2.  Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.000.000,00 € werden bei dem Produktkonto 06010500.0951000060, Investitionsnummer 0601050900601801 „Kita Brandenburger Straße, Neubau – KIPL“ wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2019 und früher:               4.100.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:                                  3.200.000,00 €

Gesamt:                                                         7.300.000,00 €

 

Die Erhöhung der Gesamtkosten von 6.300.000,00 € auf 7.300.000,00 €, sowie die Erhöhung der Haushaltsmittel 2020 von 3.050.000,00 € auf 3.200.000,00 € erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2020. In diesem Zusammenhang werden die Planmittel 2020 auf dem Produktkonto 03010100.0951000060, Inv.-Nr. 0301010900601902 “Neubau Grundschule am Standort der Ernst-Reuter-Schule“ um 150.000,00 € reduziert und zur Deckung der erhöhten Kosten 2020 zur Verfügung gestellt. Um das Vorhaben „Neubau Grundschule am Standort der Ernst-Reuter-Schule“ wie vorgesehen zu realisieren, müssen diese Mittel 2021 wieder bereitgestellt werden. Dies erfolgt ebenfalls im Rahmen der Haushaltsplanung 2020. Die Haushausmittelbereitstellung 2020 erfolgt vorbehaltlich des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung und der Genehmigung des Haushaltsplans 2020 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

3.  Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Landes (KIP I) und aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushalts und ist nun wie folgt angepasst und vorgesehen:

 

Zuweisung Land (KIP I)                               6.430.000,00 €

Kreditmarktmittel:                                             870.000,00 €

Gesamt:                                                         7.300.000,00 €

 

4.  Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 252.165,96 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

Die Unterhaltungskosten (Gebäudebetriebskosten, Bauunterhaltungskosten), die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekosten sind, bleiben unverändert.

 

5.  Die Abwicklung der Maßnahme wurde der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 auf Grundlage des Projekt- und Vergabebeschlusses 2016-21/DS-I(A)0580 vom 28. März 2019 treuhänderisch übertragen. Der treuhänderische Projektauftrag an die OPG wird entsprechend angepasst.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung