Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0705Ausgegeben am 02.12.2019

Eing. Dat. 14.11.2019

 

 

 

 

 

Veränderungssperre im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 651 „Kaiserlei Nordwest“

hier: Aufstellung der Satzung über die Veränderungssperre für einen Teilbereich des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 651 „Kaiserlei Nordwest“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-435 (Dez. IV, Amt 60) vom 13.11.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Zur Sicherung der Planung wird nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. §§ 16 und 17 BauGB sowie § 5 der Hessische Gemeindeordnung (HGO) die Veränderungssperre im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 651 „Kaiserlei Nordwest“ mit dem Inhalt gemäß Anlage 1 als Satzung beschlossen.

 

Der Geltungsbereich der Satzung gemäß § 14 BauGB wird umgrenzt durch:

 

·      Im Norden: Gemarkung Offenbach, Flur 5, Flurstücke 434/27, 13/13 und 343/28,

·      Im Osten: BAB 661 in der Gemarkung Offenbach, Flur 5, Flurstücke 343/13, 355/17, 355/16, 355/15, 355/18, 345/49 sowie teilweise 355/10,

·      Im Süden: Strahlenbergerstraße,

·      Im Westen: Gemarkung Offenbach, Flur 5, Flurstück 343/27.

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereichs ist im beigefügten Übersichtsplan (Anlage 2) dargestellt.

 

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind insbesondere die Sicherung der Planung für die Flurstücke innerhalb des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 651 „Kaiserlei Nordwest“.

 

 

Begründung:

 

Im Zuge des Kaiserleiumbaus, diverser, teilweise vorhabenbezogener Bauleitplanverfahren im Gebiet selbst bzw. in der näheren Umgebung, der Ausdehnung des Gewerbegebiets südlich der Strahlenbergerstraße und auch durch die Planungen zur Frankfurter Multifunktionshalle tritt das Kaiserleigebiet in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit. Als repräsentativer Stadteingang an der Bundesautobahn (BAB) 661 soll dieses von Gewerbe geprägte Gebiet als wichtiger Dienstleistungsstandort erhalten, weiterentwickelt und planungsrechtlich durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 651 „Kaiserlei Nordwest“ gesichert werden.

 

Die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Nr. 651 sind insbesondere:

·      Steuerung der Art der baulichen Nutzung im nordwestlichen Kaiserleigebiet,

·      Sicherung und Stärkung der Handels- und Dienstleistungsfunktion,

·      Umsetzung von Zielen des Vergnügungsstättenkonzepts.

 

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 651 „Kaiserlei Nordwest“ wurde von der Stadverordnetenversammlung am 31.01.2019, Nr. 2016-21/DS-I(A)0539, gefasst. Die frühzeitige Beteiligung zum in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 651 fand im Zeitraum vom 19.08.2019 bis einschließlich 19.09.2019 statt.

 

Zur Sicherung der oben genannenten Ziele des Bebauungsplans Nr. 651 ist es erforderlich, für das Gebiet des Bebauungsplansverfahrens eine Veränderungssperre zu beschließen. Diese tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Sie kann um ein Jahr verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für den Erlass der Veränderungssperre weiterhin vorliegen. Auf die Geltungsfrist ist der Zeitraum der Rückstellung eines Baugesuchs anzurechnen.

 

Es ist absehbar, dass innerhalb der Laufzeit der Veränderungssperre der Bebauungsplan rechtsverbindlich werden kann, vorbehaltlich der Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung und der prinzipiellen Ergebnisoffenheit eines jeden Bebauungsplanverfahrens. Damit ist die beabsichtigte Planung mit der Veränderungssperre gesichert.

Anlagen:

Anlage 1: Satzungstext der Veränderungssperre

Anlage 2:  Übersichtsplan mit Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs Veränderungssperre