Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0709Ausgegeben am 05.12.2019

Eing. Dat. 05.12.2019

 

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Am Wiesengrund 10, 63075 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-459 (Dez. I, Amt 80) vom 04.12.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an den in der Anlage genannten Käufer das Grundstück Gemarkung Rumpenheim Flur 14 Nr. 178 = 760 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

 

2.     Der Kaufpreis beträgt 456.000,00 EUR (600,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

 

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden vom Käufer getragen.

 

4.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

 

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Begründung:

 

Das im Tenor genannte Grundstück Am Wiesengrund 10 ist derzeit im Erbbaurecht vergeben. Für das Erbbaurecht wurde in den vergangenen Jahren wiederholt ein Versteigerungstermin zur Aufhebung der Eigentümergemeinschaft angesetzt und wieder abgesagt. Letztendlich ist es dem Insolvenzverwalter eines der ehemaligen Erbbauberechtigten gelungen einen Verkauf des Erbbaurechtes zu realisieren.

 

Im Nachtrag vom 06.03.1979 zum Erbbauvertrag vom 14.07.1949 wurde unter Punkt V. vereinbart, dass der Erbbauberechtigte das Erbbaugrundstück jederzeit zum jeweiligen Verkehrswert erwerben kann. Der aktuelle Erbbauberechtigte hat nun Interesse am Erwerb des Grundstücks.

 

Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 31.03.2048. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 7,54 EUR/m²/Jahr = 5.730,40 EUR/Jahr.

 

Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung des Grundstücks.

Der aktuelle Erbbauberechtigte hat das marode Bestandsgebäude abgebrochen und ohne vorherige Zustimmung von Amt 80 mit dem Bau eines Mehrfamilienwohnhauses begonnen. Die aktuelle Bodenrichtwertkarte mit dem Stand 01.01.2018 wie auch die eingeholte Bodenwertermittlung können auf Grund ihrer Systematik einen angemessenen aktuellen Marktwert für das Grundstück nicht darstellen. Nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen mit dem Erbbauberechtigten konnte nun ein Kaufpreis in Höhe von 600,00 EUR/m² (erschließungsbeitragspflichtiger Wert) verhandelt werden. Dieser Wert entspricht den gezahlten Preisen für Geschoßwohnungsbaugrundstücke im Neubaugebiet Bieber-Nord in der jüngeren Vergangenheit.

 

Der Käufer ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Plan

Nichtöffentliche Anlage

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