Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. Dezember 2019

 

 

 

 

 

TOP 5
Öffentlichen Raum schützen – Sondernutzungen besser steuern
Antrag DIE LINKE. vom 31.10.2019, 2016-21/DS-I(A)0703
Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 13.11.2019,
2016-21/DS-I(A)0703/1

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0703/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, die Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Stadt Offenbach am Main, insbesondere Ziff. 11 (Sondernutzung für Gerüste und bei baugenehmigungspflichtigen Baumaßnahmen) zu überarbeiten. Ziel ist die Nutzung des öffentlichen Raums zeitlich auf ein zwingend notwendiges Mindestmaß zu begrenzen und Absperrungen durch Baumaßnahmen somit zu minimieren.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0703/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, die Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Stadt Offenbach am Main, insbesondere Ziff. 11 (Sondernutzung für Gerüste und bei baugenehmigungspflichtigen Baumaßnahmen) zu überarbeiten. Ziel ist die Nutzung des öffentlichen Raums zeitlich auf ein zwingend notwendiges Mindestmaß zu begrenzen und Absperrungen durch Baumaßnahmen somit zu minimieren.

 

 

2016-21/DS-I(A)0703

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0703/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2016-21/DS-I(A)0703.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat überarbeitet die Satzung der Stadt Offenbach über die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren und deren Anlage. Ziel der Überarbeitung ist, dass

 

  1. stärkere Anreize gesetzt werden, Absperrungen für Baumaßnahmen, durch die die Nutzung des öffentlichen Raums eingeschränkt wird, zügiger und fallweise auch temporär zurückzubauen,

 

  1. Sondernutzungsgebühren nicht nur für Hochbaumaßnahmen, sondern auch für Tiefbau und Abriss erhoben werden,

 

  1. im Abgleich mit entsprechenden Satzungen anderer Kommunen sonstige Entwicklungen der jüngeren Zeit berücksichtigt werden.

 

Der Entwurf soll unter Berücksichtigung der erwarteten Anreizwirkungen zumindest aufkommensneutral sein. Der Satzungsentwurf ist der Stadtverordnetenversammlung zur Diskussion und Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung