Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0733Ausgegeben am 16.01.2020

Eing. Dat. 15.01.2020

 

 

 

 

 

Flächenschonende Innenentwicklung

Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 15.01.2020

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

1. Den Wiederaufbau von Dachgeschoßaufbauten, die schon einmal vorhanden waren, aber etwa wegen Zerstörung im Krieg zurückgebaut wurden, zu fördern und zu vereinfachen. Bestehende alte Bauakten sollen zur Verfügung gestellt werden und ein Wiederaufbau gemäß alter, bereits bewilligter Anträge soll erleichtert werden. Baugenehmigungen sollen für solche Projekte unter Einhaltung der Baugesetze und Ausführungsplanungen nach heutiger Norm garantiert werden.

 

2. Die Ausnahmeregelungen der „Satzung der Stadt Offenbach über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge – Stellplatzsatzung“ anzuwenden und proaktiv bei flächenschonenden Bauprojekten anzuregen.

 

3. Bei gewerblich genutzten 1-2-geschossigen Gewerbebauten eine flächenschonende intensivere Nutzung - insbesondere durch Aufstockung bzw. mehrgeschossigen Neubau -  aktiv zu fördern und den Eigentümern Vorteile aufzuzeigen. Bei entsprechenden Neubauten den Investoren Vorschläge zu unterbreiten, dass mit Wohnen verträgliche Gewerbebetriebe sowie Infrastruktureinrichtungen auch gemeinsam mit Wohnungen in mehrgeschossigen Gebäudekomplexen errichtet werden, was gemäß BauGB und HBO grundsätzlich möglich ist.

 

Höhe, Struktur und Umfang haben sich dabei an der Umgebungsbebauung zu orientieren. Klimaschädliche Auswirkungen sind zu vermeiden, eine ausreichende Freiflächenversorgung im Sinne gesunden Wohnens ist sicherzustellen. Erforderliche Infrastrukturmaßnahmen sind mit Kostenaufstellungen darzustellen. Werden dabei relevante zusätzliche Infrastrukturmaßnahmen erforderlich, muss deren Finanzierung gewährleistet sein.

 

4. Bei Sanierungen von Gebäuden mit nicht mehr genutzten und erforderlichen Einzelhandelsflächen in B- und C-Lagen sollte in Zusammenarbeit mit dem Masterplanbeirat darauf hingewirkt werden, diese in Wohnflächen umzuwandeln. Ziel sollte hierbei sein, die Einzelhandelsflächen entsprechend des Innenstadtkonzeptes zu konzentrieren und den Leerstand in B- und C-Lagen zu reduzieren.

 

Begründung:

 

In der Stadt Offenbach bestehen noch zahlreiche Nachkriegsprovisorien bei Häusern, die einst über ein Dachgeschoss verfügt haben. Durch die Förderung und Erleichterung des Wiederaufbaus kann flächenschonend Wohnraum geschaffen und zudem das Stadtbild repariert werden.

 

In der Stellplatzsatzung der Stadt Offenbach finden sich zahlreiche Ausnahmeregelungen, deren Anwendung die Schaffung von Wohnraum begünstigen kann. Deren Anwendung ist insbesondere bei flächenschonenden Baumaßnahmen wie beispielsweise Dachgeschosswiederaufbauten, Dachgeschossausbau und Aufstockungen wichtig.

 

Die Entwicklung von Gewerbeunternehmen und Infrastruktureinrichtungen in mehrgeschossigen Gebäudekomplexen bietet die Möglichkeit einer flächen- und infrastrukturschonenden Innenentwicklung und der Stärkung der Nutzungsmischung.

 

Die Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass sie Kommunen künftig bei der Schaffung erforderlicher Infrastruktur unterstützen wird. Sollten durch Aufstockungen Infrastrukturmaßnahmen in relevanter Größenordnung erforderlich werden, so müssen solche und andere Finanzierungsmöglichkeiten geprüft werden.

 

Die genannten Maßnahmen sollen Optimierungsmöglichkeiten bieten, die auf die aktive Zuarbeit der Bauinteressierten aufsetzen. Es soll kein bürokratischer Prozess entstehen, sondern eine Erweiterung der Information und Kommunikation.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.