Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0739Ausgegeben am 23.01.2020

Eing. Dat. 23.01.2020

 

 

 

 

 

Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Haydnstraße 10

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-014 (Dez. I, Amt 80) vom 22.01.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         Das zum 31.08.2027 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Haydnstraße 10 = 436 m² wird um 40 Jahre verlängert.

 

2.         Der Erbbauzins beträgt 4.316,40 EUR/Jahr (9,90 EUR/m²) und wird bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.

 

3.         Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erbbauberechtigten getragen.

 

Begründung:

 

Das Erbbaurecht an dem Grundstück Haydnstraße 10 läuft am 31.08.2027 ab. Der Erbbauberechtigte möchte sein Erbbaurecht veräußern. Für Kaufinteressenten ist eine Finanzierung des Kaufpreises für das Haus allerdings nur möglich, wenn die Laufzeit des Erbbaurechts verlängert wird. Auf Grund dessen wurde die Verlängerung des Erbbaurechts um 40 Jahre beantragt.

 

Bei dem Erbbaugrundstück handelt es sich um ein reines Wohnhausgrundstück. In städtebaulicher Hinsicht bestehen keine Planungsabsichten für das Grundstück.

 

Der aktuelle Erbbauzins von 4.316,40 EUR/Jahr = 9,90 EUR/m²/Jahr liegt auf Grund der Indexanpassungen der vergangenen Jahre bereits über den üblichen städt. Konditionen für Wohnerbbaurechte von 2 % des aktuellen Bodenwertes. Die nächste turnusmäßige Anpassung des Erbbauzinses nach dem Verbraucherpreisindex (VPI) erfolgt zum 01.08.2022.

 

Unter diesen Voraussetzungen bestehen gegen eine Verlängerung des am 31.08.2027 ablaufenden Erbbaurechts um 40 Jahre keine Bedenken.

Anlagen:

Plan

Nichtöffentliche Anlage