Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 06. Februar 2020

 

 

 

 

 

TOP 17
Zukunft Stadtgrün – Grünes Ringnetz in der äußeren Kernstadt
hier: Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept, Programmgebiet sowie Lokale Partnerschaft

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-027 (Dez. IV, Amt 60) vom 22.01.2020,
2016-21/DS-I(A)0742
Ergänzungsantrag Die LINKE. vom 05.02.2020, 2016-21/DS-I(A)0742/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0742

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.     Das in der Anlage planzeichnerisch dargestellte Gebiet der äußeren Kernstadt wird als Programmgebiet „Zukunft Stadtgrün – Grünes Ringnetz in der äußeren Kernstadt“ beschlossen.

 

2.     Dem in der Auslage beigefügten Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK), das vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellt wurde, wird als Grundlage für durchzuführende Einzelmaßnahmen und die Zusammensetzung der Lokalen Partnerschaft zugestimmt. Über die Einzelmaßnahmen werden im Zuge des Bearbeitungsfortschritts jeweils Projektbeschlüsse vorbereitet.

 

3.     Die Höhe der im ISEK aufgeführten Einzelmaßnahmen, die im städtischen Haushalt wirksam werden, wird über die Laufzeit des Förderprogrammes (10 Jahre) auf rd. 24,6 Mio. € geschätzt. Die Finanzierung wird durch Fördermittel des Bundes und Landes aus dem Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ in Höhe von mindestens zwei Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben unterstützt.

 

4.     Der Magistrat wird beauftragt neben der Bearbeitung der bereits beschlossenen Maßnahmen mit den vertiefenden Planungen für folgende Maßnahmen in 2020 zu beginnen:

-        Maßnahme 12: Aufwertung des Hainbachtals durch eine Wildnisfläche (geschätzte Kosten: 35.000,00 Euro; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2020 - 2024)

-        Maßnahme 18: Lückenschluss des Grünrings an der Waldstraße (geschätzte Kosten: 150.000,00 Euro; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2020 - 2022)

 

Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt aus Haushaltsmitteln 2020 ff. über das Produktkonto 09010600.0953000060, Investitionsnummer 0901060900601901 „Städtebauförderung – Zukunft Stadtgrün“.

 

Die Vereinnahmung der Fördermittel erfolgt über die Produktkonten 09010600.3641000060 „Zuwendung Land Zukunft Stadtgrün“ und 09010600.3640000060 „Zuwendung Bund Zukunft Stadtgrün“.

 

-        Maßnahme 20: Öffentlichkeitsarbeit (geschätzte Kosten: 150.000,00 Euro; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2020 - 2027)

 

Die Finanzierung dieser Maßnahme erfolgt aus Haushaltsmitteln 2020 ff. über das Produktkonto 09010600.6179000960, Städtebauförderungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“.

Die Vereinnahmung der Fördermittel erfolgt über das Produktkonto 09010600.5421000060 „Zuwendung Land-Zukunft Stadtgrün“.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0742/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Tenor des Antrags wird in Punkt 2 um folgende Formulierung ergänzt:

 

Das ISEK ist in Abschnitt "7.3 Einzelmaßnahme 3: Lückenschluss Sana-Klinikum" dahingehend zu verändern, dass das Wasserhäuschen dort nicht weiter als "städtebaulicher Fremdkörper" bezeichnet wird, der kein "städtebauliches Vorbild" bildet und deshalb vollständig abzubrechen sei. Vielmehr ist das Wasserhäuschen zu erhalten und nötigenfalls zu sanieren. Es soll bestmöglich in die Funktionalität des Grünringes eingebunden werden.

 

 

2016-21/DS-I(A)0742

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.      Das in der Anlage planzeichnerisch dargestellte Gebiet der äußeren Kernstadt wird als Programmgebiet „Zukunft Stadtgrün – Grünes Ringnetz in der äußeren Kernstadt“ beschlossen.

 

2.      Dem in der Auslage beigefügten Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK), das vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellt wurde, wird als Grundlage für durchzuführende Einzelmaßnahmen und die Zusammensetzung der Lokalen Partnerschaft zugestimmt. Über die Einzelmaßnahmen werden im Zuge des Bearbeitungsfortschritts jeweils Projektbeschlüsse vorbereitet.

 

3.      Die Höhe der im ISEK aufgeführten Einzelmaßnahmen, die im städtischen Haushalt wirksam werden, wird über die Laufzeit des Förderprogrammes (10 Jahre) auf rd. 24,6 Mio. € geschätzt. Die Finanzierung wird durch Fördermittel des Bundes und Landes aus dem Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ in Höhe von mindestens zwei Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben unterstützt.

 

4.      Der Magistrat wird beauftragt neben der Bearbeitung der bereits beschlossenen Maßnahmen mit den vertiefenden Planungen für folgende Maßnahmen in 2020 zu beginnen:

-        Maßnahme 12: Aufwertung des Hainbachtals durch eine Wildnisfläche (geschätzte Kosten: 35.000,00 Euro; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2020 - 2024)

-        Maßnahme 18: Lückenschluss des Grünrings an der Waldstraße (geschätzte Kosten: 150.000,00 Euro; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2020 - 2022)

 

Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt aus Haushaltsmitteln 2020 ff. über das Produktkonto 09010600.0953000060, Investitionsnummer 0901060900601901 „Städtebauförderung – Zukunft Stadtgrün“.

 

Die Vereinnahmung der Fördermittel erfolgt über die Produktkonten 09010600.3641000060 „Zuwendung Land Zukunft Stadtgrün“ und 09010600.3640000060 „Zuwendung Bund Zukunft Stadtgrün“.

 

-        Maßnahme 20: Öffentlichkeitsarbeit (geschätzte Kosten: 150.000,00 Euro; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2020 - 2027)

 

Die Finanzierung dieser Maßnahme erfolgt aus Haushaltsmitteln 2020 ff. über das Produktkonto 09010600.6179000960, Städtebauförderungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“.

Die Vereinnahmung der Fördermittel erfolgt über das Produktkonto 09010600.5421000060 „Zuwendung Land-Zukunft Stadtgrün“.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung