Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0753Ausgegeben am 20.02.2020

Eing. Dat. 20.02.2020

 

 

 

 

 

Gestaltungsbeirat Offenbach am Main

hier: Beschluss über die Berufung der Mitglieder des Gestaltungsbeirats

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-071 (Dez. IV, Amt 60) vom 19.02.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Folgende Mitglieder werden in den Gestaltungsbeirat berufen:

 

1.    Herr Martin Haas

2.    Frau Rebekka Junge

3.    Herr Thorsten Kock

4.    Frau Regina Stottrop

5.    Herr Ruben Lang

 

 

Begründung:

 

Gemäß Stadtverordnetenversammlung vom 19.09.2019 wurde die Einrichtung eines Gestaltungsbeirats beschlossen. Auf Grundlage von § 2 (2) der Geschäftsordnung werden die Mitglieder des Gestaltungsbeirats auf Vorschlag des zuständigen Baudezernenten im Einvernehmen mit den zuständigen Fachämtern (Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Bauaufsichtsamt) durch Bechluss der Stadtverordnetenversammlung berufen. Für die Besetzung des Gestaltungsbeirats werden die oben genannten Mitglieder vorgeschlagen.

Gemäß § 2 (3) der Geschäftsordnung werden die Mitglieder auf drei Jahre (Zeitraum 2020-2022) berufen.

 

Der Anlage sind Kurzportraits der vorgeschlagenen Mitglieder zu entnehmen.

 

Hinweis zu den Anforderungen an die Mitglieder des Gestaltungsbeirats:

Gemäß § 2 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats dürfen die Mitglieder im Stadtgebiet weder planerisch noch beratend tätig sein. Damit soll die Unabhängigkeit und Objektivität des Gremiums gewahrt werden, um bei stadtbildprägenden – also nach außen / in den öffentlichen Raum wirksamen – Einzelvorhaben die städtebauliche, architektonische und gestalterische Qualität zu erhöhen. Davon ausgenommen sind Tätigkeiten, die bspw. Umbauten im Innenraum zum Gegenstand haben und keinerlei Außenwirkung erzielen.

Nichtöffentliche Anlage:

Kurzporträts der Mitglieder des Gestaltungsbeirats