Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 05. März 2020

 

 

 

 

 

TOP 14
Projekt Sanierung und Erweiterung Edith-Stein-Schule, Gravenbruchweg 27,
63069 Offenbach am Main, hier: Ergänzender Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-073 (Dez. IV, Amt 60) vom 19.02.2020,
2016-21/DS-I(A)0755

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.  Der Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Sanierung und Erweiterung der Edith-Stein-Schule, Gravenbruchweg 27, 63069 Offenbach am Main, wird zugestimmt.

 

Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich gemäß der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung von 30.610.000,00 € um

2.790.000,00 € auf nunmehr 33.400.000,00 €.

 

2.  Die erforderlichen Mittel in Höhe von 2.790.000,00 € stehen bei dem Produktkonto 03080100.0951001960, Investitionsnummer 0308010900601401 „Edith-Stein-Schule, Sanierung und Erweiterung – KIP II“ wie folgt zur Verfügung:

 

Haushaltsmittel 2019 und früher:               8.562.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:                                  8.332.000,00 €

Haushaltsmittel 2021:                                14.180.000,00 €

Haushaltsmittel 2022:                                  2.326.000,00 €

Gesamt:                                                       33.400.000,00 €

 

Die Erhöhung der Gesamtkosten von 30.610.000,00 € auf 33.400.000,00 €, sowie die erforderlichen Mittelanpassungen, sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 erfolgt. Die Haushaltsmittelbereitstellung 2019 erfolgt vorbehaltlich der Resteübertragung. Die Haushaltsmittelbereitstellung 2020 erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2020 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

3.  Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Landes (KIP II) und aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushalts und ist nun wie folgt angepasst und vorgesehen:

 

Zuweisung Bund (KIP II):                         10.575.000,00 €
Kreditmarktmittel:                                       22.800.000,00 €
Gesamt:                                                       33.400.000,00 €

Der Haushaltsansatz des Produktkontos 03080100.364100060 beträgt für die Planjahre 2019-2022 den aufgerundeten Betrag von 10.600.000,00 €.

 

4.  Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 3.478.778,07 € sind in den Folgejahren zu veranschlagen.

 

Die Unterhaltungskosten in Höhe von 977.158,07 € (Gebäudebetriebskosten, Bauunterhaltungskosten), die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekosten sind, bleiben unverändert.

 

5.  Die Abwicklung der Maßnahme wurde der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 auf Grundlage des Projekt- und Vergabebeschlusses 2016-21/DS-I(A)0566 vom 11.03.2019 treuhänderisch übertragen. Der treuhänderische Projektauftrag an die OPG wird entsprechend angepasst.

 

6.  Die Anpassung der Honorare für die Planungs-, Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen an den zwischenzeitlich festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I + II wird zugestimmt. Die Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten Investitionsbedarf mit höheren anrechenbaren Kosten anzupassen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die stellv. Vorsteherin der Stv.-Versammlung