Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 05. März 2020

 

 

 

TOP 15
Beschluss zur Einführung der Fachanwendung „KommunalRegie“ in der Stadtverwaltung und Beschluss zur Beauftragung der ESO Stadtservice GmbH
hier: Projekt- und Vergabebeschluss und Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gemäß § 100 HGO

 

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-074 (Dez. IV, Amt 60) vom 19.02.2020,
2016-21/DS-I(A)0756


Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.       Die Stadt Offenbach am Main führt die Fachanwendung „KommunalRegie“ des Herstellers IGV Ingenieurgesellschaft GmbH, Hegelstraße 17, 39104 Magdeburg, zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein.

 

2.       Nachstehende Module werden stufenweise über die voraussichtlich nächsten drei Jahre eingeführt.

 

a)  Module „Trassengenehmigung“ und „Jahresbauprogramm“,

b)  Modul „Verkehrsrechtliche Anordnung“ plus mobile Anwendungen,

c)  Onlineantragsverfahren für o. g. Modul Trassengenehmigung,

d)  weitere Module wie Mobilitätsportal, Sondernutzung/ Gestattungen sollen perspektivisch folgen

 

3.       ESO Stadtservice GmbH wird beauftragt, alle hierfür erforderliche Hard- und Software zu beschaffen, der Stadt Offenbach am Main zur Verfügung zu stellen und den reibungslosen Betrieb sicherzustellen.

 

4.       Zu diesem Zweck soll ein Dienstleistungsvertrag über die Erbringung von IT-Dienstleistungen zwischen der Stadt Offenbach am Main und der ESO Stadtservice GmbH geschlossen werden.

 

5.       Dem von der ESO Stadtservice GmbH erstellten Angebot für die Jahre 2020-2023 ff. mit 578.630, -- € wird zugestimmt.

 

6.       Für die Beschaffung der Fachanwendung „KommunalRegie“ werden die erforderlichen Haushaltsmittel auf dem Produktkonto 01010800.0240000060, Investitionsnummer 0101080800601201 (Diverse Anschaffungen Amt 60) wie folgt bereitgestellt:

Überplanmäßige Mittel 2020:    58.164,11 €

Haushaltsmittel 2021:              115.024,45 €

Haushaltsmittel 2022:                44.024,29 €

gesamt:                                    217.213,01 €

 

Die erforderliche Mittelanpassung für die Planjahre 2021 und 2022 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 ff.

Die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 58.164,11 € erfolgt aufgrund eines Übertragungsfehlers bei der Haushaltsplanung mittels Beschluss gemäß § 100 HGO überplanmäßig.

 

Die Deckung erfolgt durch Reduzierung der Planmittel 2020 um 58.164,11 € auf dem Produktkonto 12010100.0952002960, Investitionsnummer 1201010900601208 „Straßenbau global“.

 

7.       Der Vergabe der Beschaffung der o. g. Module wird zugestimmt.

 

8.       Zur Deckung der laufenden Kosten aus dem Betrieb der Fachanwendung (Kosten im Einzelnen siehe Tabelle Seite 6) stehen ab 2020 (2020: 44.123,77 €, 2021: 101.575,78 €, 2022: 107.858,98 €, 2023 ff.: 107.858,98 €) auf den folgenden Produktkonten zur Verfügung:

a)    12010100.6166000960 Service und Wartung EDV (Gemeindestraßen),

b)    12020100.6166000960 Service und Wartung EDV (Kreisstraßen),

c)    12030100.6166000960 Service und Wartung EDV (Landesstraßen),

d)    12040100.6166000960 Service und Wartung EDV (Bundesstraßen).

 

Die erforderliche Mittelanpassung für die Planjahre 2021 ff erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 ff.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die stellv. Vorsteherin der Stv.-Versammlung