Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0770Ausgegeben am 19.03.2020

Eing. Dat. 19.03.2020

 

 

Neubau Kita 16 – Johannes-Morhart-Straße, Gesamtsanierung KIPB

hier: Ergänzender Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-126 (Dez. IV, Amt 60) vom 18.03.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Der Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Bestandssanierung Kita (16), Johannes-Morhart-Straße 11, 63065 Offenbach am Main, wird zugestimmt.

Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich gemäß der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung von 2.550.000,00  € um 500.000,00 € auf nunmehr 3.050.000,00 €.

 

2.  Die erforderlichen Mittel in Höhe von 500.000,00 € stehen bei dem Produktkonto 06010500.0951000060, Investitionsnummer 0601050900601603 „Kita 16 – Johannes-Morhart-Straße, Gesamtsanierung – KIPB“, wie folgt zur Verfügung:

 

Haushaltsmittel 2018 und früher:                                            1.250.000,00 €

Haushaltsmittel 2019:                                                                  700.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:                                                               1.100.000,00 €

Gesamt:                                                                                      3.050.000,00 €

 

Die Erhöhung der Gesamtkosten von 2.550.000,00 € auf 3.050.000,00 €, sowie die Erhöhung der Haushaltsmittel 2020 von 600.000,00 € um 500.000,00 € auf 1.100.000,00 € ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 erfolgt.

 

3.    Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP I) und aus Kreditmarktmitteln und ist nun wie folgt angepasst und vorgesehen:

 

Zuweisung Bund (KIP I):                                                        2.043.000,00 €

Kreditmarktmittel:                                                                    1.007.000,00 €

Gesamt:                                                                                    3.050.000,00 €

 

4.  Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten erhöhen sich von 146.967,34 € um 73.604,40 € auf insgesamt 220.571,74 €. Diese sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten in Höhe von 82.167,34 € (Gebäudebetriebskosten, Bauunterhaltungskosten) erhöhen sich um 7.897,20 auf 90.064,54 €.

 

5.  Die Abwicklung der Maßnahme wurde der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 auf Grundlage des Projekt- und Vergabebeschlusses Nr. 2016-21/DS-I(A)0597 vom 08.05.2019 treuhänderisch übertragen. Der treuhänderische Projektauftrag an die OPG wird entsprechend angepasst.

 

6.    Der Anpassung der Honorare für die Planungs-, Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen an den zwischenzeitlich festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I + II wird zugestimmt. Die Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten Investitionsbedarf mit höheren anrechenbaren Kosten für die Sanierung anzupassen.

 

 

Begründung:

 

1. Anlass

Die Stadtverordnetenversammlung hat dem Projekt- und Vergabebeschluss vom 08.05.2019, Nr. 2016-21/DS-I(A)0597, der Gesamtsanierung der Kita (16), Johannes-Morhart-Straße, 63065 Offenbach am Main, mit einem Kostenaufwand in Höhe von 2.550.000,00 € zu Lasten des Produktkontos 06010500.0951000060 „Kita 16 – Johannes-Morhart-Straße, Gesamtsanierung – KIPB“  zugestimmt.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat bereits mit Beschluss vom 16.01.2020, Nr. 2016-21/DS-I(A)0713, eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gem. § 100 HGO i. V. m. § 102 HGO für 2019 bewilligt.

 

Laut Angaben der OPG zeichnen sich wegen nicht funktionierender Bauwerksabdichtungen im Sockelbereich Mehrkosten in Höhe von 500.000,00 € ab. Die fehlenden Bauwerksabdichtungen konnten erst nach Beginn der Rohbauarbeiten festgestellt werden, zumal anhand der Errichtungszeit des Bauwerkes davon ausgegangen werden konnte, dass die fehlenden Abdichtungen nach den damals geltenden und anerkannten Regeln der Technik ausgeführt sein müssten.

 

Um eine funktionierende Bauwerksabdichtung zu erzielen, ist es notwendig, den gesamten Estrich im Erdgeschoss zu entfernen. Darüber hinaus ist es erforderlich, die vorgehängte Klinkerfassade zu entfernen und neu aufzubauen, da die Fassade für die Arbeiten am Sockel technisch nicht abgefangen werden kann. Die Maßnahmen sind zeitlich umfangreicher, so dass mit einer Bauzeitverlängerung von einem halben Jahr zu rechnen ist und vermutlich der im KIP I vorgegebene Fertigstellungstermin bis Ende 2020 nicht mehr eingehalten werden kann. Mit dem Fördergeber konnte bereits eine mögliche Vorgehensweise zur Minimierung von Fördermittelverlusten geklärt werden. Bei dieser Vorgehensweise handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die von der WI-Bank noch mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen abgestimmt werden muss.

 

2. Begründung des Bedarfs

Projektziel auf Grundlage des Projekt- und Vergabebeschlusses ist maßgeblich eine Sanierung der veralteten Innenräume einschließlich der Sanitärbereiche sowie eine Grundrissoptimierung für einen zeitgemäßen Kitabetrieb.

 

Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurden während der Planungsphase Bauteilöffnungen u. a. an Dach und Fassade vorgenommen. Weiterhin wurden durch die OPG in Zusammenarbeit mit Dritten, Überprüfungen durchgeführt, die während des Kita-Betriebes möglich waren. Eine Kernborhung durch die Bodenplatte erfolgte in diesem Rahmen nicht und ist nach Angaben der OPG im Zuge der Grundlagenermittlung nicht zwangsläufig vorzunehmen bzw. auch nicht üblich.

 

Die OPG begründet den zusätzlichen Mittelbedarf damit, dass aufgrund der erst im Rahmen der Rohbauarbeiten sichtbaren Feuchteschäden Maßnahmen erforderlich sind, um die vorhandenen Schäden zu beseitigen und eine fachgerechte Bauwerksabdichtung herzustellen und daher der beschlossene Kostenrahmen nicht eingehalten werden kann.

 

Leistungen oder Teile von Leistungen können aus funktionellen Gründen nicht entfallen oder zurückgestellt werden. Kostenreduzierungen durch konstruktive und gestalterische Änderungen können nicht erreicht werden.

 

Im Erläuterungsbericht der OPG und in der „Kostenprognose Mehr- /Minderkosten“ (Stand 13.12.2019) werden die Kostenveränderungen im Einzelnen erläutert. Die Kosten sind nach Kostengruppen (KG) gegliedert.

 

Der zusätzliche Mittelbedarf aus den KG 200 - 700 in Höhe von 500.000,00 € gegenüber der Kostenberechnung zum Projekt- und Vergabebeschluss verteilt sich nach Angaben der OPG wie folgt:

 

-       Abbruch Estrich inkl. Dämmung und Folie: 22.500,00 € brutto,

-       neue Abdichtung Bodenplatte inkl. Anschluss an aufgehende Wände: 30.000,00 € brutto,

-       zusätzliche Mauersperrbahn: 84.000,00 € brutto,

-       neuer Estrich inkl. Dämmung unter Estrich: 22.500,00 € brutto,

-       Abbruch Klinker + Hinterdämmung (Gesamt): 72.000,00 € brutto,

-       Abdichtung Sockelbereich: 7.000,00 € brutto,

-       Wärmedämmverbundsystem (WDVS) Wandbereich inkl. Anarbeitung Attika, Übergänge etc: 80.000,00 € brutto,

-       Abbruch der Brüstungsbereiche: 7.000,00 € brutto,

-       Schimmelsanierung: 25.000,00 € brutto

-       Unvorhergesehenes für zusätzliche Maßnahmen (ca. 15% der Baukosten): 50.000,00 € brutto,

-       Baunebenkosten für zusätzliche Maßnahmen (ca. 30% der Baukosten): 100.000,00 € brutto.

 

Für die zusätzlich erforderlichen Maßnahmen wurden von der OPG noch keine Ausschreibungen durchgeführt, diese sind für 2020 geplant.

 

3. Derzeitiger Projekt- und Ausführungsstand/Terminplanung:

-      Baubeginn mit Abbruch- und Rohbauarbeiten am Bestandsgebäude erfolgte am 26.09.2019,

-      geplanter Fertigstellungstermin für die Sanierung der Kita: 31.12.2020,

-      Schlussrechnungen und letzter Mittelabruf im KIP: 10.2020,

-      Umzug der Kita vom Interimsgebäude an der Schillerschule in das sanierte        Bestandsgebäude: 02.2021.

 

Alle Möglichkeiten zur Kostenreduzierung wurden von der OPG geprüft. Unter Aufrechnung sämtlicher Zusatzkosten (inkl. Projekt- und Planungskosten) mit den Positionen, bei denen Einsparungen erzielt werden konnten (Details siehe geprüfte Kostenprognose Mehr- /Minderkosten), verbleiben dennoch zur Gesamtabwicklung des Projekts vom Revisionsamt geprüfte, zusätzlich erforderliche Mittel in Höhe von 500.000,00 €.

 

Die bereits beschlossenen Gesamtkosten in Höhe von 2.550.000,00 € erhöhen sich somit auf 3.050.000,00 €.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die ergänzenden Unterlagen sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Lageplan