Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0773Ausgegeben am 19.03.2020

Eing. Dat. 19.03.2020

 

 

Anpassung der Gesellschaftsverträge und Mitbestimmung von Arbeitnehmer*innen in den städtischen Gesellschaften

Antrag SPD vom 19.03.2020

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, die Gesellschaftsverträge aller Tochter- und Enkelgesellschaften der SOH-Unternehmensgruppe entsprechend der durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Mustersatzung (Beschluss 2011-16/DS-I(A)0648 (Anlage 1)), einschließlich einer Regelung die zur Wahl von Arbeitnehmervertretern in den jeweiligen Aufsichtsräten führt, zu aktualisieren.

Die Anpassung der betreffenden Regelungen hat jeweils spätestens vor den nächsten Neuwahlen des Aufsichtsrats in der entsprechenden Gesellschaft zu erfolgen.

 

 

Begründung

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem Beschluss 2011-16/DS-I(A)0648

(Anlage 1) eine Mustersatzung für die Gesellschaftsverträge der direkten und

indirekten Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Offenbach beschlossen.

 

Im nachfolgenden Beschluss 2011-16/DS-I(A)0649 wurden die Gesellschaftsverträge der GBM Service GmbH Offenbach und der OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH entsprechend angepasst. Eine weitere Anpassung von Gesellschaftsverträgen, wie etwa für die GBO, Gemeinnützige Baugesellschaft m.b.H. Offenbach a.M., erfolgte hierauf nicht mehr. Dies möchte die antragstellende Fraktion nachholen sowie die zukünftige Wahl von Arbeitnehmervertretern für die entsprechenden Aufsichtsräte sicherstellen.

 

Die Mitbestimmung von Arbeitnehmervertretern in Aufsichtsräten von Unternehmen hat in unserem Land eine lange erfolgreiche Tradition partnerschaftlicher Zusammenarbeit für sozialen Frieden und ökonomischen Erfolg. Nicht nur, aber insbesondere auch in vergangenen Wirtschaftskrisen hat sich gezeigt, dass sich am langfristigen Erfolg der Unternehmungen orientierte Entscheidungen, die von der Eigentümer- und der Arbeitnehmerseite gemeinsam getragen wurden, besonders bewährt haben.

Die Mitbestimmung in Aufsichtsräten ist ein Beitrag zur Demokratisierung der Wirtschaft. Sie macht Entscheidungen und deren Umsetzung in Unternehmen besser legitimier- und vermittelbar. In Ergänzung zur Geschäftsführung kennen die Beschäftigten Probleme und Lösungsmöglichkeiten in ihrem Unternehmen, die sich in keiner Bilanz widerspiegeln. Nicht zuletzt können Arbeitnehmer durch ihre Vertretung im Aufsichtsrat ihre Arbeitszufriedenheit steigern und sich besser mit ihrem Unternehmen identifizieren. Die Unternehmungen der Stadt Offenbach sollten in dieser Hinsicht mit guten Beispiel vorangehen.