Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0774/2Ausgegeben am 30.03.2020

Eing. Dat. 30.03.2020

 

 

 

 

 

Gesetz des Hessischen Landtags zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen

Einrichtung eines Sonderausschusses nach § 51 a HGO

Änderungsantrag stellvertretender Ausschussvorsitzender des HFB

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Ursprungstext wird wie folgt geändert:

 

Absatz 4, Satz 1 lautet:

 

Der Zentralausschuss hat 19 Mitglieder und setzt sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammen.

 

Absatz 4, Satz 2 des Antrags wird übernommen.

 

 

Begründung:

 

Das Stärkeverhältnis der Stadtverordnetenversammlung wird durch die Vergrößerung des Zentralausschusses auf 19 Mitglieder besser abgebildet.