Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0774/2Ausgegeben am 30.03.2020
Eing. Dat. 30.03.2020
Gesetz des Hessischen Landtags zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen
Einrichtung eines Sonderausschusses nach § 51 a HGO
Änderungsantrag stellvertretender Ausschussvorsitzender des HFB
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Ursprungstext wird wie folgt geändert:
Absatz 4, Satz 1 lautet:
Der Zentralausschuss hat 19 Mitglieder und setzt sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammen.
Absatz 4, Satz 2 des Antrags wird übernommen.
Begründung:
Das Stärkeverhältnis der Stadtverordnetenversammlung wird durch die Vergrößerung des Zentralausschusses auf 19 Mitglieder besser abgebildet.
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.