Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0775Ausgegeben am 01.04.2020

Eing. Dat. 01.04.2020

 

 

 

Umgang mit Elternbeiträgen, Essens- und Getränkegeld und Betriebskostenzuschüssen während der Geltung des Betretungsverbotes für Kindertageseinrichtungen nach § 25 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches

Antrag Stadtverordnetenvorsteher vom 01.04.2020

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1.

Aufgrund des seit 16. März 2020 und vorerst bis 19. April 2020 geltenden Betretungsverbotes für Kindertageseinrichtungen nach § 25 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches aufgrund (§ 2) der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13.03.2020 wird für den Monat April 2020 das  gemäß Beitragsordnung (§ 6 der "Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten der Träger der Jugendhilfe und Elternbeiträge in der Stadt Offenbach am Main") erhobene Essensgeld (80 €) bzw. Getränkegeld (bei einer Betreuungszeit bis max. 12 Uhr: 12 €) ausgesetzt. Wird die Dauer des Betretungsverbotes verlängert, dann verlängert sich für jeden vollen Monat auch das Aussetzen des Essens- und des Getränkegeldes automatisch. Der Einnahmeausfall für das nicht erhobene Essens- bzw. Getränkegeld wird den Trägern von Kindertagesstätten (inkl. Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach; EKO) nicht ersetzt.

 

2.

Die Elternbeiträge gemäß Beitragsordnung (§ 6 der "Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten der Träger der Jugendhilfe und Elternbeiträge in der Stadt Offenbach am Main") werden aufgrund des vorgenannten Betretungsverbotes für den Monat April 2020 ausgesetzt.  

 

3.

Die Träger von Kindertagesstätten (inkl. EKO) erhalten für den Einnahmeausfall durch nichterhobene Elternbeiträge eine pauschale Ausgleichszahlung je Betreuungsverhältnis: Für jeden Krabbelplatz erhalten die Träger von Kindertagesstätten (inkl. EKO) eine Ausgleichszahlung in Höhe der "Teilzeitplätze bis 6 Stunden". Für jeden Kindergartenplatz erhalten die Träger von Kindertagesstätten (inkl. EKO) eine Ausgleichszahlung in Höhe der "Teilzeitplätze bis 6 Stunden". Damit wird der vom Land finanzierte Betrag für die Elternfreistellung für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt an die Träger von Kindertagesstätten (inkl. EKO) weitergereicht. Für jeden Hortplatz erhalten die Träger von Kindertagesstätten (inkl. EKO) eine Ausgleichszahlung in Höhe der "Teilzeitplätze bis 5 Stunden". Für Geschwisterkinder erfolgt die Ausgleichszahlung in vollem, o.g. Umfang. Die Träger von Kindertagesstätten werden aufgefordert, auch bei Erziehungsberechtigten, die einen Anspruch auf Notbetreuung geltend gemacht haben, darauf zu verzichten, einen Elternbeitrag zu erheben und damit die Leistung der betreffenden Berufsgruppen in der aktuellen Krise zu honorieren und anzuerkennen. Der EKO verfährt dementsprechend.

 

4.

Für die unter Punkt 3 genannten Ausgleichszahlungen entstehen dem städtischen Haushalt einmalige Mehrausgaben in Höhe von 83.000 €. Die Mehrausgaben werden über das PSK 06010500.7124000451 Zuschuss für laufende Maßnahmen für Träger von Kindertageseinrichtungen (freie Träger) abgewickelt.

Sofern notwendig, wird das PSK um max. einen Betrag in Höhe von 83.000 € erhöht.

 

5.

Die Träger von Kindertagesstätten (inkl. EKO) erhalten für den Monat April 2020 die Betriebskostenzuschüsse gemäß "Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten der Träger der Jugendhilfe und Elternbeiträge in der Stadt Offenbach am Main" in vollem Umfang ausbezahlt. Für die Berechnung des „ungedeckten Elterndrittels“ wird der regelhafte Elternbeitrag herangezogen (und nicht die unter Punkt 3 benannten Betreuungsstufen für die pauschalen Ausgleichszahlungen).

 

6.

Die Elternbeiträge bei der Kindertagespflege werden für den Monat April 2020 ebenfalls ausgesetzt. Dies gilt, entsprechend der Aufforderung unter Punkt 3, auch für Erziehungsberechtigte, die einen Anspruch auf Notbetreuung geltend gemacht haben. Die Tagespflegepersonen erhalten das Pflegegeld ohne Abzüge der Elternbeiträge. Die Finanzierung erfolgt über Einsparungen im Bereich der Kindertagespflege (Der geplante Aufbau des Einsatzes von Vertretungen in der Kindertagespflege wird aufgeschoben). Für den städtischen Haushalt entstehen keine Mehrausgaben.

 

7.

Der Magistrat wird beauftragt eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Jugendamt, Kämmerei und Trägern von Kindertagesstätten (inkl. EKO) einzurichten. Auftrag der Arbeitsgruppe ist es, die im Rahmen der sogenannten Corona-Krise von Bund und Land geschaffenen Hilfsprogramme dahingehend zu überprüfen, ob die Inanspruchnahme der Hilfsprogramme eine Gegenfinanzierungsmöglichkeit bietet, damit bei etwaiger Verlängerung des Betretungsverbotes für die dem April 2020 folgenden Monate die Ausgleichszahlungen der Stadt durch die Fördermöglichkeiten des Bundes oder Landes ersetzt werden können.

 

8.

Den Betreuungsvereinen der Schulen werden ausfallende Elternentgelte für den Monat April 2020 - errechnet nach dem letzten Verwendungsnachweis - auf formlosen Antrag ersetzt.

 

9.

Solange die Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus einen Ersatz der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung durch einen sog. „Sonderausschuss“ nach § 51a der Hessischen Gemeindeordnung gem. der Änderung vom 24.03.2020 i. V. m. und vorbehaltlich der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zu DSI(A)0774 erfordern, werden Entscheidungen über das weitere Vorgehen zu den unter 1. – 8. genannten Maßnahmen auf diesen Ausschuss übertragen, der jeweils zeitnah einberufen wird.

 

 

Begründung:

 

Die Folgen der aktuellen Corona-Krise treffen viele Menschen in erheblichem Maße. Eltern, die für die eigene Berufsausübung bzw. Ausübung der Arbeitstätigkeit auf einen Betreuungsplatz angewiesen sind und aktuell keinen Anspruch auf Notbetreuung haben, sind davon besonders hart getroffen. Mitunter sind sie stark von Einnahmeausfällen bedroht. Mindestens für den Zeitraum von 5 Wochen (16. März bis 19. April 2020) können sie keine Betreuungsleistung in Anspruch nehmen und auch keine Gegenleistung für das zu entrichtende Essens- bzw. Getränkegeld. Essens- und Elternbeiträge werden zur Entlastung dieser Eltern deshalb für den Monat April 2020 ausgesetzt.

 

Da die Stadt Offenbach als Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz auf die Arbeit der freien Träger angewiesen ist, ist die Sicherstellung von deren Betriebsfähigkeit von großer Bedeutung.

 

Durch zum einen die vollumfängliche Ausbezahlung der Betriebskostenzuschüsse und zum anderen die geleistete pauschale Ausgleichszahlung für die entgangenen Elternbeiträge wird beidem Rechnung getragen: Dem Umstand, dass für die Träger von Kindertagesstätten Personalkosten und laufende Kosten wie Mietzahlungen, trotz des extrem eingeschränkten Betreuungsangebotes während des Betretungsverbotes, zu finanzieren sind. Aber auch: Dass das eingeschränkte Betreuungsverbot Einsparmöglichkeiten bietet, z.B. bei den Kosten der Essensversorgung, den Reinigungskosten, bei Sachausgaben wie Ausflügen oder beim Einsatz von Honorarkräften. Deshalb werden die Essenskosten nicht und die Elternbeiträge in erheblichem Umfang, aber nicht vollständig ersetzt.

 

Für die Umsetzung fallen Haushaltsmehraufwendungen in Höhe von 83 T€ an. Die Abwicklung erfolgt über PSK 06010500.7124000451 Zuschuss für laufende Maßnahmen für Träger von Kindertageseinrichtungen (freie Träger).

 

Die Elternbeiträge im Bereich der Kindertagespflege werden für den Monat April 2020 ebenfalls ausgesetzt. Den Tagespflegepersonen wird das Pflegegeld ohne Abzüge der nicht erhobenen Elternbeiträge ausbezahlt. Die Finanzierung erfolgt über Einsparungen im Bereich der Kindertagespflege (Aufschub des Aufbaus der Vertretungsregelung im Bereich der Kindertagespflege). Es fallen keine Haushaltsmehraufwendungen an.

 

Für die dem Monat April 2020 nachfolgenden Monaten analysiert eine hierfür eingesetzte Arbeitsgruppe Optionen, Eltern, Träger von Kindertagesstätten und den kommunalen Haushalt durch Inanspruchnahme von Hilfsprogrammen des Landes und des Bundes finanziell zu entlasten.

 

Das Betretungsverbot gilt auch für Schulen. Deshalb findet - abgesehen von einer Notbetreuung - auch keine Betreuung an Schulen statt. Betreuungsvereine, die deshalb vorübergehend keine oder reduzierte Elternbeiträge erheben, soll der hierdurch entstehende Ausfall im Monat April auf Antrag ersetzt werden, damit die Vereine nicht in finanzielle Not geraten. Es wird mit einem Betrag von etwa 48.500 € gerechnet, die auf den städtischen Haushalt zusätzlich zukommen können.