Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0776Ausgegeben am 01.04.2020

Eing. Dat. 01.04.2020

 

 

 

Finanzielle Maßnahmen während der Corona-Krise

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-145 (Dez. I und II, Amt 20) vom 01.04.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         Dem beigefügten Maßnahmenpaket wird zugestimmt.

 

2.         Die Wertgrenzen für die Entscheidung über die Bereitstellung von über- und
außerplanmäßigen Mitteln gem. § 100 HGO werden temporär bis zum 30.06.20, wie folgt, neu festgelegt:

 

Amtsleitung Kämmerei:                              bis einschl.      25.000,00 €

Stadtkämmerin/ Stadtkämmerer:              bis einschl.    100.000,00 €

Magistrat (mit Info an die StvV):               ab                   100.000,01 €

 

 

Begründung:

 

Die Corona Krise stellt mit ihren wirtschaftlichen Auswirkungen eine enorme Herausforderung für sehr viele Unternehmen, Handwerker und Selbständige dar. Dabei sind besonders die Auflagen zur Schließung von lokalen Betrieben Eingriffe in das Wirtschaftsgefüge, deren Auswirkungen für die Städte als Ganzes und die Innenstädte im Besonderen noch nicht abschätzbar sind.

Ziel der Stadt Offenbach ist, im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen Beitrag zu leisten, dass möglichst viele ortsansässige Unternehmen, Handwerker und Selbständige die Corona-Krise überstehen.

Das vorgelegte Maßnahmenpaket zielt daher darauf ab, möglichst umfassend über die überörtlichen Hilfen zu informieren und, wo immer möglich einen Beitrag dazu zu leisten, die von einer Schließungsverfügung oder plausibel nachweisbaren negativen Effekten betroffenen Offenbacher Unternehmen, Handwerker und Selbständige direkt zu entlasten.

Das vorgelegte Maßnahmenpaket zielt daher darauf ab, möglichst umfassend die überörtlichen Hilfen zu ergänzen und, wo immer möglich einen raschen und unmittelbaren Beitrag dazu zu leisten.

 

Die temporäre Erhöhung der Wertgrenzen für außer- und überplanmäßige Mittel dient der Beschleunigung von Verfahren und Anträgen ebenfalls im Zusammenhang mit der Corona Krise.

Anlage:

Maßnahmenpaket