Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0781Ausgegeben am 30.04.2020

Eing. Dat. 30.04.2020

 

 

 

 

Aufsichtsrat der INNO Innovationscampus GmbH & Co. KG

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-167 (Dez. I, Amt 10) vom 29.04.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung

 

aus ihrer Mitte acht Stadtverordnete zur Benennung für den Aufsichtsrat der INNO Innovationscampus GmbH & Co. KG vorschlägt.

 

 

Begründung:

 

Mit Beschluss des Magistrats vom 18.03.2020 und der Stadtverordnetenversammlung am 02.04.2020 wurde die Gesellschaft INNO Innovationscampus GmbH & Co. KG gegründet. Für diese Gesellschaft ist auf Weisung durch den Magistrat der Stadt Offenbach ein Aufsichtsrat mit zwölf Mitgliedern zu bestellen.

 

Nach dem Gesellschaftsvertrag der INNO GmbH & Co. KG ist die SOH GmbH als Kommanditistin verpflichtet „die zwölf Aufsichtsratsmitglieder gemäß Weisung des Magistrats der Stadt Offenbach am Main zu entsenden, wobei zu diesem der Oberbürgermeister, der Kämmerer (solange er nicht zugleich Oberbürgermeister ist). Mindestens sieben Stadtverordnete der Stadt Offenbach am Main, ein/e Vertreter/in der Kämmerei der Stadt Offenbach, ein/e Vertreter/in der Hausbank der Gesellschaft, der Geschäftsführer der SOH (solange er nicht zugleich Mitglied der Geschäftsführung der der Komplementärin der Gesellschaft ist) sowie weitere Stadtverordnete zu entsenden hat, bis die Gesamtzahl von 12 Aufsichtsratsmitgliedern erreicht ist“ (vgl. § 11 Abs. 1 und 2 Gesellschaftsvertrag INNO)

 

Zu entsenden sind daher 8 Stadtverordnete (7+1), da der Geschäftsführer der SOH zugleich Geschäftsführer der Komplementärin OPG ist und damit nicht in den Aufsichtsrat der INNO GmbH entsandt werden kann.

 

Um die Entsendung in die Wege zu leiten, benötigt der Magistrat nun zunächst einen Vorschlag für die acht zu entsendenden Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung.

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