Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0782Ausgegeben am 30.04.2020

Eing. Dat. 30.04.2020

 

 

 

Stadtmarketing für Offenbach

- hier: Konzeptbeschluss und Umsetzung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-172 (Dez. I, Amt 13 und 80) vom 29.04.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1. Dem beigefügten Konzept „Stadtmarketing für Offenbach – Konzept zur Umsetzung einer Organisationsstruktur durch die Offenbacher-Stadtinformation-Gesellschaft (OSG) und die städtische Wirtschaftsförderung“ wird zugestimmt (Anlage 1).

 

2. Die Stadt Offenbach beauftragt die Offenbacher-Stadtinformation-Gesellschaft mbH (OSG) und die städtische Wirtschaftsförderung (Amt 80) mit der Umsetzung dieses Stadtmarketingkonzeptes für Offenbach.

 

3. Die Stadt Offenbach beauftragt die Wirtschaftsförderung, gemeinsam mit der OSG ein Kommunikationskonzept und Markenzielbild für Offenbach zu erarbeiten, das in seinem Schwerpunkt auf das Standort- und Innenstadtmarketing einzahlt.

 

4. Die Stadt Offenbach stellt der OSG für die Stadtmarketingaktivitäten von OSG und Wirtschaftsförderung ab 2020 jährliche Mittel in Höhe von 515.000 Euro, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2020 ff., zur Verfügung. Diese Summe steht im Ergebnishaushalt 2020 und in der mittelfristigen Finanzplanung auf dem Produktkonto 01010300.6861000613 „Stadtmarketing“ zur Verfügung.

 

5. Der Magistrat wird beauftragt und ermächtigt, zur Umsetzung dieses Beschlusses,

     a) die Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH) anzuweisen, den derzeit von

         der Städtischen Sparkasse Offenbach gehaltenen Geschäftsanteil an der OSG

         mbH von 25,5 % zu erwerben. 

     b) im Gesellschaftsvertrag der OSG den Unternehmensgegenstand anzupassen

         und um die Aufgabe „Stadtmarketing“ zu erweitern.

     c) einen Dienstleistungsvertrag zwischen der Stadt Offenbach am Main und der

OSG mbH abzuschließen, der die OSG als Stadtmarketinggesellschaft mit den vier Geschäftsfeldern „Veranstaltungsmarketing“, „Imagemarketing“, „Kommunales Marketing“ und „Tourismusmarketing“ und den hieraus folgenden Aufgaben und Aktivitäten beauftragt.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem Beschluss 2016-21/DS-I(A)0057 den Magistrat um Vorschläge gebeten, wie die Wirtschaftsförderung und das Stadtmarketing gestärkt werden können.

Eine Intensivierung der Stadtmarketingaktivitäten Offenbachs wird als notwendig erachtet, da im Konkurrenzkampf der Städte um Unternehmen, Arbeitskräfte, wissenschaftliche und kulturelle Einrichtungen, Touristen, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie zuziehende Bevölkerung die positive Wahrnehmung einer Stadt eine zunehmend wichtigere Rolle spielt. Image und Identität sind ein wichtiger Anreiz für Neubürger und Unternehmen, sich in einer Stadt niederzulassen. Gleichzeitig sind Bürgerinnen und Bürger sowie Verantwortliche in den Unternehmenszentralen anspruchsvoller als früher und durchaus bereit, ihre Interessen aktiv gegenüber Verwaltungen und Politik durchzusetzen. Angesichts zunehmend individualisierter Interessen wird die Akzeptanz öffentlichen Handelns und kommunaler Entscheidungen immer wichtiger – sie muss aber aktiv eingeworben werden.

Im Juni 2017 erfolgte der Auftrag des Magistrats an die Offenbacher Stadtinformationsgesellschaft mbH (OSG), ein Geschäftsmodell für ein Stadtmarketing zu erarbeiten. Übergeordnetes Ziel ist die Aufwertung des Images der Stadt Offenbach und die Stärkung der Identität Offenbacher Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stadt. Zur Verwirklichung dieser Ziele definiert die Stadt Offenbach am Main mit dem Beschluss dieses Konzeptes die notwendigen organisatorischen Strukturen und inhaltlichen Grundlinien, die insbesondere auch eine bessere Vernetzung der Akteure des Stadtmarketings beinhalten. Aufbauend auf den Grundlinien und Strukturen werden konkrete Ziele und Aufgaben benannt. Dabei werden unter dem Dach der Offenbacher Stadtinformationsgesellschaft mbH (OSG) zentrale und zum Teil schon aktuell von der OSG wahrgenommene Stadtmarketingaktivitäten in den vier Geschäftsfeldern „Veranstaltungsmarketing“, „Imagemarketing“, „Kommunales Marketing“ und „Tourismusmarketing“ konzentriert; weitere Marketingaktivitäten werden in enger Abstimmung mit der OSG von der städtischen Wirtschaftsförderung in den Geschäftsfeldern „Standortmarketing“ und „Innenstadtmarketing“ wahrgenommen.

Marketing und Kommunikation sind keine Unternehmensbereiche, die Gewinne erzielen. Im Gegenteil: Sie kosten Geld. Doch sie zahlen sich langfristig für den Gesamterfolg eines Unternehmens, seinen Ruf und letztlich seine Bilanz aus. Ähnliches gilt für Kommunen: Wer professionelles Stadtmarketing betreiben möchte, muss hierfür die erforderlichen Budgets für Personal und Projekte bereitstellen. Geld, das gut investiert ist, wenn das Marketing von zentraler Stelle aus gesteuert und unter möglichst breiter Beteiligung der unterschiedlichen Akteure in einer Stadt umgesetzt wird. Auf diese Weise kann langfristig das Bild und die Wahrnehmung Offenbachs innerhalb wie außerhalb der Stadtgrenzen positiv verändert werden.

In der vorliegenden dynamischen Organisationsstruktur, die grundsätzliche eine bedarfsgerechte Steuerung des Stadtmarketings und der hierfür notwendigen Haushaltsmittel ermöglicht, soll der Schwerpunkt zunächst auf die drei Säulen „Standortmarketing“, „Innenstadtmarketing“ und „Veranstaltungsmarketing“ gesetzt werden. Da die bisherigen Marketingleistungen der OSG bislang in Teilen defizitär erfolgen, werden mit diesem Beschluss einerseits die bisherigen Aktivitäten der OSG langfristig gesichert und andererseits zusätzliche Budgets für neue Leistungen, insbesondere im Bereich Standortmarketing und Innenstadtmarketingbereitgestellt.

Eine neu einzurichtende Stadtmarketing-Lenkungsgruppe unter der Leitung des zuständigen Dezernenten, aktuell der Oberbürgermeister, soll eine aufeinander abgestimmte Jahres- und Kostenplanung gewährleisten. Die Lenkungsgruppe umfasst Vertreter der OSG, des Amtes für Öffentlichkeitsarbeit, des Kompetenzzentrums Unternehmenskommunikation der Stadtwerke Offenbach Unternehmensgruppe, der Wirtschaftsförderung, der Mainviertel Offenbach GmbH, der noch zu gründenden Gesellschaft zur Entwicklung des „Clariant-Geländes/Innovationscampus“ und des Kultur- und Sportmanagements. Weitere, auch externe Akteure, wie beispielsweise die Messegesellschaft und die IHK Offenbach, Treffpunkt Offenbach, Pressehaus Bintz Verlag GmbH etc. können bedarfsgerecht eingebunden werden.

Der Zeitpunkt für die Intensivierung der Stadtmarketing-Aktivitäten ist günstig: Offenbach befindet sich seit einigen Jahren in der Wahrnehmung von außen im Aufwind, zahlreiche städtebauliche Entwicklungen bewirken ein verändertes Bild der Stadt, es entstehen hochwertige neue Wohnungen, der Masterplan 2030 gibt verbindliche Leitlinien für die Entwicklung von Wirtschaft und Wohnen vor, ein Zukunftskonzept Innenstadt ist in Arbeit und die kulturelle Szene ist vielfältig und lebendig. Das alles hat bewirkt, dass sich das Image der Stadt bereits verbessert hat. Und mit der OSG existiert eine Gesellschaft im Stadtkonzern, die wesentliche Marketingaufgaben wahrnimmt und aufgrund ihrer Struktur, ihrer Scharnierfunktion für Verwaltung und SOH-Gruppe sowie ihrer inhaltlichen Ausrichtung bestens für zusätzliche Aufgaben geeignet ist, sofern die notwendigen Ressourcen für die Aufgabenerweiterung bereitgestellt werden.

Bestandteil des Konzeptes ist eine Veränderung der Gesellschafterstruktur der OSG. Der derzeit von der Städtischen Sparkasse Offenbach gehaltene Gesellschaftsanteil von 25,5, % soll durch die SOH erworben werden. Die Stadt Offenbach hält dann künftig unverändert 49 % der Gesellschaftsanteile an der OSG; die SOH 51 %.

Mit dieser Anteilsstruktur ist die künftige OSG eine 100-prozentige kommunale Gesellschaft der Stadt Offenbach. Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Inhousefähigkeit gegeben. Die Inhousefähigkeit gewährleistet, dass eine Vergabe von Aufträgen zwischen den Partnern: Stadt, SOH-Unternehmensgruppe mit ihren Gesellschaften und der OSG rechtssicher und vergaberechtsfrei innerhalb des Stadtkonzerns möglich wird. Interne Vergaberegelungen kommen selbstverständlich zur Anwendung. Darüber hinaus hat diese neue Gesellschafterstruktur folgende Vorteile (vgl. Konzept Seite 31 ff.):

Betriebswirtschaftliche Vorteile:

·           Teilnahme am Cash Pooling der SOH

Teilnahme der OSG am Cashpooling der SOH-Gruppe, um etwaige unterjährige Finanzierungsengpässe problemlos zu überbrücken bzw. überschüssige Liquidität zinsbringend anlegen.

·           Wachstum der Gesellschaft durch Finanzkraft der SOH

Deutlich verbesserte Wachstumsperspektiven durch eine verbesserte Kapitalausstattungsmöglichkeit mit SOH als Mutterunternehmen, z. B. durch Kredite oder einer Eigenkapitalerhöhung, sofern zusätzliche Projekte betriebswirtschaftlich darstellbar sind.

·           Konsolidierung der OSG in der Unternehmensgruppe

·           Durch Konsolidierung der OSG-Ergebnisse in die SOH-Gruppe kann die OSG einen Beitrag zur Optimierung der Steuerbelastung der Gruppe leisten. Mittels Spartenbetrachtung der Unternehmensgruppe können unter Umständen Gewinne bzw. Verluste der OSG mit Ergebnissen aus anderen Geschäftsbereichen verrechnet werden.

 

Strategische Vorteile:

·           Sicherstellung der Inhousefähigkeit bei der Wahrnehmung wirtschaftlicher Aktivitäten (Kartenvorverkauf und Organisation und Durchführung von Großveranstaltungen und anderen Stadtmarketingaktivitäten)

·           Intensivere Zusammenarbeit mit dem Geschäftsfeld „Veranstaltungen“ in der SOH, Nutzung von bereits vorhandenem Know How / vorhandener Infrastruktur für Großveranstaltungen.

·           Wachstum der SOH-Gruppe im Geschäftsfeld Veranstaltungen, Kostenersparnis durch Bündelung von Verkaufsaktivitäten im Bereich Veranstaltungen und damit höhere Profitabilität / betriebswirtschaftlicher Nutzen für Stadt Offenbach.

Ungeachtet der veränderten Anteilsstruktur bleibt es weiterhin bei der bewährten Doppelbesetzung der OSG-Geschäftsführung durch die Amtsleitung des Amtes für Öffentlichkeitsarbeit und die Leitung des SOH-Kompetenzzentrums Unternehmenskommunikation. Damit tragen die Gesellschafter der Tatsache Rechnung, dass die OSG durch diese Doppelbesetzung eine wichtige Scharnierfunktion innerhalb des Stadtkonzerns wahrnimmt, die der gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben und der Mittlerfunktion zwischen Verwaltung und SOH dient.

Der Aufsichtsrat der OSG hat sich in seiner Sitzung am 21.02.2020 damit befasst und eine entsprechende Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung abgegeben (Anlage 2).

 

Kommunalverfassungsrechtlich ist nach §§ 9 i.V.m. 50 HGO die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung gegeben.

Anlage:

Konzept (Anlage1)

 

Nichtöffentliche Anlage:

Beschlussempfehlung Aufsichtsrat OSG (Anlage 2)

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

  9 x Fraktionen

  1 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die öffentliche Anlage ist im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und kann dort eingesehen werden.