Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-II(A)0063Ausgegeben am 04.09.2019

Eing. Dat. 01.08.2019

 

 

 

 

 

Geförderter Wohnungsbau – Erhalt des Bestandes

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.08.2017,

2016-21/DS-I(A)0244

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2019-274 (Dez. III Amt 35 und Dez. IV Amt 60) vom 31.07.2019

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 24.08.2017 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der geförderte Wohnungsbau ist ein wichtiges wohnungspolitisches Instrument für Offenbach. Ziel der Stadtpolitik ist es, möglichst viele Wohnungen mit auslaufender Belegungsbindung im geförderten Wohnungsbau zu halten. Daher beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

1. Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich und künftig jährlich zu prüfen und zu berichten, wie viele Wohnungen zu welchen Daten aus der Mietpreisbindung im geförderten Wohnungsbau fallen werden.

 

2. Wenn die Bindung von Wohnungen ausläuft, ist mindestens ein Jahr vor Ablauf mit den Vermietern Kontakt aufzunehmen. Es ist für eine Fortsetzung der Bindung zu werben, auch mittels finanzieller Anreize aus der Fehlbelegungsabgabe und aus öffentlichen Förderprogrammen des Bundes und des Landes.

 

3. Gemäß der Offenbacher Förderrichtlinie zum Ankauf von Belegungsrechten sind Belegungsrechte zu erwerben. Hierzu sind Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe zu verwenden, zusätzliche Mittel stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Diese Möglichkeit muss bei Vermietern, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften stärker als bisher beworben werden. Der Magistrat wird beauftragt, seine diesbezüglichen Anstrengungen zu intensivieren. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel sind zeitnah in Anspruch zu nehmen.

 

4. Über die Ergebnisse der unter Punkt 2 und 3 genannten Bemühungen ist jährlich schriftlich zu berichten. Ebenso ist dabei über die Entwicklung bezüglich der Schaffung zusätzlicher geförderter Wohnungen bei Neubauten gemäß den städtebaulichen Richtlinien und der Richtlinie zur Vergabe von Krediten im geförderten Wohnungsbau zu berichten.

 

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Zu Frage 1:

2017 lief die Belegungsbindung für 105 Wohnungen aus.

2018 lief die Belegungsbindung für 10 Wohnungen aus.

2019 wird die Belegungsbindung für voraussichtlich 39 Wohnungen auslaufen.

 

Der Endbestand an geförderten Wohnungen betrug jeweils zum Jahresende

im Jahr 2016 3.926

im Jahr 2017 3.821

im Jahr 2018 3.841*

Diese Zahl ergibt sich aus den jährlichen Listen der Wi-Bank, ergänzt um die Zahlen der Wohnbauförderung und des Wohnungsamtes für Wohnungen, die nicht über die Wi-Bank gefördert wurden. Die Zahlen werden tagesaktuell ermittelt.

 

Zu Frage 2, 3 und 4:

 

Die Fragen 2, 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

 

Die Wohnbauförderung steht in Kontakt mit den in Offenbach tätigen Wohnungsbaugesellschaften. Über Förderprogramme wird dort regelmäßig informiert. Im AK Wohnungsbau wurde erneut für den Erwerb von Belegungsrechten geworben.

 

2018 wurden Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe in Höhe von 511.530,83 € erzielt. Für das Jahr 2019 sind erneut Einnahmen in einer Größenordnung von ca. 450.000 € bis 475.000 € zu erwarten.

 

Folgende Maßnahmen wurden im Berichtszeitraum auf Grundlage der nachfolgend benannten Förderprogramme getroffen:

 

Mittel der Fehlbelegungsabgabe

 

2018 wurden 618.000 € aus Mitteln der Fehlbelegungsabgabe für 83 Wohnungen im Goethequartier verwendet. 32 Wohnungen des Kappus-Geländes wurden im Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) ohne städtische Mittel gefördert.

 

Freiwillige Verlängerung der Belegungsbindung

 

Die Nassauische Heimstätte setzt einen Beschluss ihrer Gesellschafter/ihres Aufsichtsrats um. Mit der Verlängerung der Belegungsbindung kann sie gemäß ihrem öffentlichen Auftrag wertvollen bezahlbaren Wohnraum in Offenbach weiterhin zur Verfügung stellen.

 

Hierbei handelt es sich um folgende Objekte:

 

Richard-Wagner- Str. 79                           mit 17 Wohnungen

Richard-Wagner-Str. 81 – 85                   mit 78 Wohnungen

Kurt-Tucholsky-Str. 6                                 mit 26 Wohnungen

Kettelerstr. 48 und 50                                mit 16 Wohnungen

 

In der Summe sind dies 137 Wohnungen. Die Bindungen würden am 31.12.2021 auslaufen. Mit der freiwilligen Verlängerung laufen sie in allen genannten Objekten jeweils zum 31.12.2031 aus.

 

Landesförderprogramme im öffentlich geförderten Mietwohnungsmarkt, Neubau von Wohnraum für geringe und mittlere Einkommen

 

Im Berichtsjahr konnten 2017 30 Wohnungen mit einer Bindungsdauer von 20 Jahren gefördert werden. Alle Wohnungen stehen Haushalten mit einer entsprechenden allgemeinen Wohnberechtigung zur Verfügung. Eine Förderung von Wohnungen für mittlere Einkommen wurde nicht angefragt.

2018 wurden 83 Wohnungen, davon 30 für geringe und 53 für mittlere Einkommen mit einer Bindungsdauer von 20 Jahren gefördert.

 

Neubau für studentische Haushalte

 

Mit dem Landesprogramm soll die Wohnraumversorgung von Studierenden in Hessen verbessert werden. Die Wohnungen unterliegen für die Dauer des vereinbarten Zeitraumes einer Mietpreis- und Belegungsbindung.

Gefördert wurde 2017 ein Studentenwohnheim mit 34 Wohneinheiten in Ein-, Zwei- und Drei-Zimmereinheiten als Wohnraum für 43 Studentinnen und Studenten.

2018 wurden keine Wohnungen für studentische Haushalte zur Förderung angemeldet.

 

Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) – Programmteil Wohnraum

 

Der Programmteil der Landesförderung im KIP bietet eine Förderung für bezahlbaren Wohnraum in Hessen und richtet sich überwiegend an kommunale Wohnungsbaugesellschaften. Die Wohnungen unterliegen für die Dauer des vereinbarten Zeitraumes einer Mietpreis- und Belegungsbindung. Das Programm steht in direkter Konkurrenz zur sozialen Wohnraumförderung.

2017 wurden keine Wohnungen über das KIP-Programm gefördert.

2018 wurden 32 Wohnungen zur Förderung angemeldet.

 

Landesförderprogramme im öffentlich geförderten Wohneigentumsmarkt, selbstgenutztes Wohneigentum für Neubau und Erwerb von Gebrauchtimmobilien (Hessen-Baudarlehen)

 

Mit dem Landesprogramm wird die Wohneigentumsbildung mit bis zu zwei Wohnungen für Familien im selbstgenutzten Wohnraum gefördert. Nachrangig können auch Paare ohne Kinder berücksichtigt werden. Gefördert wird der Neubau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum.

Gefördert wurde 2017 ein Einfamilienhaus für eine Familie. 2018 konnte kein selbstgenutztes Eigentum gefördert werden.

 

Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum

 

Im Landesprogramm stand 2017 für das Stadtgebiet eine Fördersumme von 30.000 € für die Unterstützung zum barrierefreien bzw. barrierearmen Umbau von selbstgenutztem Wohnungseigentum Offenbacher Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderung zur Verfügung. 2018 konnte das jährliche Budget von 30.000 € im Dezember um weitere 20.000 € aufgestockt werden. Gefördert werden der Umbau von Bad/WC, Küche und Einzelmaßnahmen sowie der Einbau von Lift- und Aufzugsanlagen.

Gefördert wurden 2017 vier Umbauten zur Reduzierung von Barrieren. 2018 wurden neun Umbauten zur Förderung angemeldet.

 

Öffentlich geförderter Mietwohnungsmarkt allgemein

 

Die Landesprogramme zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum werden schwach nachgefragt. Dank der Anwendung der „Wohnungspolitischen Leitlinien“ der Stadt Offenbach am Main und der einschlägigen Ergänzungsbeschlüsse konnten 2017 dennoch 30 Wohnungen und 34 Studierenden-Wohnheimplätze zur Förderung angemeldet werden. 2018 wurden insgesamt 115 Wohnungen zur Förderung angemeldet.