Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0789Ausgegeben am 03.06.2020

Eing. Dat. 29.05.2020

 

 

Außengastronomie vergrößern – Auswirkungen der Corona-Pandemie verringern

Antrag SPD vom 29.05.2020

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Der Magistrat wird aufgefordert, die östliche und westliche Seitenstraße des Wilhelmsplatzes zum schnellstmöglichen Zeitpunkt für den Durchgangsverkehr zu sperren. Die Sperrung soll zunächst für mindestens zwölf Monate testweise erfolgen.

 

2. §5 (1) der Sondernutzungssatzung der Stadt Offenbach wird befristet bis zum 31.12.2020 geändert:

 

Alt: Das Aufstellen von Tischen, Stühlen und Sonnenschirmen wird in unmittelbarer Nähe zur jeweiligen Gaststätte gestattet, (…).

 

Neu: Das Aufstellen von Tischen, Stühlen und Sonnenschirmen wird in unmittelbarer und mittelbarer Nähe zur jeweiligen Gaststätte gestattet, (…).

 

3. Der Magistrat wird aufgefordert, sich bei der Hessischen Landesregierung im Falle von weiter sinkenden Corona-Fallzahlen und einer sinkenden Reproduktionszahl für eine weitere Lockerung der gastronomischen Betriebsbeschränkungen einzusetzen.

 

 

Begründung:

 

zu 1. Mit einer Sperrung der östlichen und westlichen Seitenstraßen des                Wilhelmsplatzes würde den dort ansässigen Gastronomiebetrieben die Bewirtung   ihrer Gäste im vergrößerten Außenbereich erleichtert. Eine Gefährdung von Gästen und Bedienungen durch den Durchgangsverkehr beim Überqueren der                  Seitenstraßen entfiele.

 

zu 2. Die Gastronomie ist einer der am stärksten von der Corona-Pandemie           betroffenen Wirtschaftsbranchen. Den Gastronomen ist zwar seit Freitag, den 15. Mai der Betrieb wieder erlaubt, allerdings nur unter Auflagen, die die Gästeanzahl in ihren Lokalen einschränkt. Daher ist es eine finanziell sogar kostenlose Corona-Hilfe der Stadt, wenn sie der Gastronomie zunächst einmal befristet bis zum 31.12.2020 mehr Fläche zur Nutzung überlässt.

 

zu 3. Die aktuellen hessischen Beschränkungen des Gastronomie-Betriebs werden zudem vielfach als nicht praxistauglich und zu starr beurteilt. Die Regelungen in     anderen Bundesländern kommen dem Ziel bereits jetzt näher einen wirtschaftlichen Betrieb von Gaststätten unter den Bedingungen des Infektionsschutzes zu               ermöglichen.

 

Nachrichtlich:

Dieser Antrag wurde von den antragstellenden Fraktionen per Mail am 01.09.2020 zurückgezogen.