Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0794Ausgegeben am 04.06.2020

Eing. Dat. 04.06.2020

 

 

 

 

 

Grundstückstausch Alfred-Delp-Straße und Dietrich-Bonhoeffer-Straße, 63075 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-217 (Dez. I, Amt 80) vom 03.06.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main übereignet an den Tauschpartner das Grundstück Gemarkung Bürgel Flur 4 Nr. 430 = 270 m² (Dietrich-Bonhoeffer-Straße) und erhält das Grundstück Gemarkung Bürgel Flur 4 Nr. 399/1 = 204 m² (Alfred-Delp-Straße) zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Für die Mehrfläche i.H.v. 66 m² erhält die Stadt eine Herauszahlung i.H.v. 575,00 EUR/m² = 37.950,00 EUR. Die Zahlung ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu leisten und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Tauschvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Beteiligten anteilig getragen.

4.     Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 12.000,00 EUR stehen im Haushaltsjahr 2020
beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Unbebaute Grundstücke), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.

 

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Begründung:

 

Im Rahmen der Bauarbeiten für die Lärmschutzwand im Neubaugebiet Mainzer Ring wurde festgestellt, dass diese auf einer Fläche von ca. 6 m² auf dem Grundstück Nr. 399/1 errichtet werden muss. Da sich dieses Grundstück in Privatbesitz befindet, ist der Weiterbau der Lärmschutzwand in dem Bereich derzeit gestoppt. Die Bauarbeiten können dort erst weitergeführt werden, wenn feststeht, dass die benötigten ca. 6 m² oder das Gesamtgrundstück in städtisches Eigentum übergehen werden.

 

Deshalb hat das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement dringend um den Erwerb eines Grundstücksstreifens von ca. 6 m² aus dem Grundstück Nr. 399/1 oder um den Erwerb des gesamten Grundstücks gebeten.

 

Nach verschiedenen Gesprächen mit dem Eigentümer gestaltet sich der Erwerb einer Teilfläche jedoch schwierig, da eine Bebauung der Restfläche für ihn immer schwieriger wird und wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist (die Stadt hat bereits im Zusammenhang mit dem Bau des Kreisels im Jahr 2011 eine Teilfläche aus dem Grundstück erworben). Eine akzeptable Lösung für den Eigentümer ist der im Antrag genannte Tausch mit dem städtischen Grundstück Nr. 430.

 

Der Grundstückstausch hat für die Stadt den Vorteil, dass der Bau der Lärmschutzwand zeitnah fortgeführt werden kann. Zusätzlich verfügt die Stadt dann an der Alfred-Delp-Straße / Schönbornstraße über 4 zusammenhängende Grundstücke (Nr. 396 - 399/1), was für eine Grundstücksneuordnung und Vermarktung von großem Vorteil ist.

 

Der vereinbarte Grundstückspreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert).

 

Der Tauschpartner ist mit dem vorgenannten Bodenwert und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Lageplan

Nichtöffentliche Anlage