Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0803/3Ausgegeben am 17.06.2020

Eing. Dat. 17.06.2020

 

 

 

 

 

Covid-19-Abstandsregelungen – Freigabe öffentlicher Flächen für FußgängerInnen, RadfahrerInnen und Gastronomie

Änderungsantrag SPD vom 17.06.2020

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

1. Der Magistrat wird aufgefordert, die östliche und westliche Seitenstraße des Wilhelmsplatzes zum schnellstmöglichen Zeitpunkt für den Durchgangsverkehr zu sperren. Nur an den Marktagen werden die östliche und westliche Seitenstraße von 07.00 – 14.00 Uhr für den Durchgangsverkehr geöffnet.

 

1a. An den Markttagen wird die maximale Parkdauer auf und neben dem Wilhelmsplatz auf 60 Minuten begrenzt („Markttaste“). Der Magistrat wird beauftragt, die Bestreifung durch das Ordnungsamt zur Verkehrsüberwachung an den Markttagen deutlich aufzustocken.

 

1b. Die auf den Seitenstraßen wegfallenden Behindertenparkplätze werden auf dem Parkplatz am südlichen Ende des Platzes ersetzt.

 

2. §5 (1) der Sondernutzungssatzung der Stadt Offenbach wird befristet bis zum 31.12.2020 geändert:

 

Alt: Das Aufstellen von Tischen, Stühlen und Sonnenschirmen wird in unmittelbarer Nähe zur jeweiligen Gaststätte gestattet, (…).

 

Neu: Das Aufstellen von Tischen, Stühlen und Sonnenschirmen wird in unmittelbarer und mittelbarer Nähe zur jeweiligen Gaststätte gestattet, (…).

 

3. Der Magistrat wird aufgefordert, sich bei der Hessischen Landesregierung im Falle von weiter sinkenden Corona-Fallzahlen und einer sinkenden Reproduktionszahl für eine weitere Lockerung der gastronomischen Betriebsbeschränkungen einzusetzen.

 

4. Punkt 1c des Ursprungsantrages bleibt unverändert.

 

 

 

 

Begründung:

 

Die Seitenstraßen des Wilhelmsplatzes sollen möglichst autofrei werden. Eine Sperrung der östlichen und westlichen Seitenstraße des Wilhelmsplatzes für den Durchgangsverkehr darf aber nicht einseitig zu Lasten des Offenbacher Wochenmarktes und des Einzelhandels gehen. Die SPD-Fraktion möchte die beiden Seitenstraßen daher nur an den Markttagen von 07.00 – 14.00 Uhr geöffnet halten und ansonsten für den Durchgangsverkehr komplett sperren.

 

Mit dieser Variante werden die Seitenstraßen pro Woche insgesamt für 147 Stunden für den Durchgangsverkehr gesperrt. Mit der im Antrag von CDU, Grünen, FDP und FW vorgeschlagenen Variante einer Sperrung für acht Stunden an den drei Markttagen wird der Durchgangsverkehr lediglich für 24 Stunden pro Woche verdrängt.

 

Gerade auch für Anwohner, Gastronomen und ihre Gäste ist die Sperrung für 147 Stunden vorteilhaft. Sie bedeutet weniger Autolärm für Anwohner und mehr Sicherheit und Aufenthaltsqualität für Gäste und Bedienungen der anliegenden Lokale und damit nicht zuletzt auch mehr Lebensqualität an einem der attraktivsten Orte unserer Stadt. Gerade in den Abendstunden und an den Sonntagen ist die Sperrung der Seitenstraßen besonders wichtig und erhöht die Aufenthaltsqualität für die Gastronomie deutlich.